Mehr Platz für Leipziger Kneipenmeile

Halteverbote bis Oktober in der Gottschedstraße

Seit Montag, 26. Juli 2021 gilt in der Gottschedstraße ein beidseitiges Halteverbotzwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Zentralstraße. Auch zwischen Bose- und Zentralstraße ist auf der nördlichen Fahrbahnseite das Halten künftig verboten. Diese Halteverbote sind zunächst bis Ende Oktober 2021 befristet.

Ab Sonntag, 1. August können die Freisitze der anliegenden Gastronomen dann in die vorhandenen Parktaschen erweitert werden, auch eine temporäre Begrünung ist hier perspektivisch vorgesehen. Dies soll das Flair der Gottschedstraße als Kneipenmeile und eine klimagerechte Mobilität fördern. Die Umgestaltung ist Teil eines im Klimasofortprogramm verankerten Pilotprojektes, das der Stadtrat im vergangenen Jahr beschlossen hatte.

Die Gottschedstraße ist praktisch eine Verlängerung der Leipziger Innenstadt in der Inneren Westvorstadt. Gerade für die Anreise zu Fuß von der S-Bahnstation Markt zum Stadion oder zur Arena stellt die Straße die kürzeste Verbindung dar. „Durch die neu geschaffene Möglichkeit für die Gastronomie, die Freisitze auf den Seitenstreifen einzuordnen, profitiert auch der Fußverkehr und bekommt mehr Platz auf den beengten Gehwegen der Gottschedstraße“, sagt Friedemann Goerl, Fußverkehrsverantwortlicher der Stadt Leipzig. „Ziel der Stadt ist es, durch lebendige Flaniermeilen die Attraktivität von Geschäftsstraßen auch außerhalb der Innenstadt zu fördern. Durch einen ‚Sprung über den Ring‘ sollen fußgängerfreundliche Netzverbindungen geschaffen werden, damit noch mehr Wege in Leipzig sicher und bequem zu Fuß erledigt werden. Dies hilft natürlich auch den Klimazielen der Stadt Leipzig.“

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