Die Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige werden erhöht. Und zwar von 25 auf 50 Prozent des Vergleichsumsatzes, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz heute der Nachrichtenagentur dpa. Die maximale Höhe der Betriebskostenpauschale beträgt künftig 7.500 Euro, bisher waren es 5.000 Euro. Und: auch sogenannte unständig Beschäftigte können die Gelder beantragen - damit soll z. B. Schauspielern geholfen werden.
Als Solo-Selbstständige gelten Selbständige, die keine Mitarbeiter beschäftigen und ihr eigener Chef sind. Solo-Selbstständige müssen nicht nur die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung eigenverantwortlich finanzieren, sie tragen auch im Vergleich zu Selbstständigen mit Mitarbeitern in der Regel ein erhöhtes unternehmerisches Risiko. Selbstständige, die auf sich allein gestellt sind, befinden sich häufig in der Startphase ihres Unternehmens. Diese Form der Selbstständigkeit ist oft durch Instabilität und Unsicherheit gekennzeichnet, da Arbeitsausfälle nicht kompensiert werden können. Etwa 5 % der Erwerbstätigen in Deutschland gelten als solo-selbständig.