Für Pflegekräfte steigt im nächsten Jahr der Mindestlohn. Eine entsprechende Verordnung tritt am 1. November Kraft, gilt aber erst ab Januar. Bis Jahresende ändert sich für die Beschäftigten in der Pflegebranche noch nichts.
Zum Januar erhöht sich der Mindestlohn in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro.
InOstdeutschland steigt er von 9,50 Euro auf 10,05 Euro.
Bis zum Jahr 2020 steigt der Mindestlohnin zwei weiteren Schritten auf 11,35 Euro im Westen sowie 10,85 Euro im Osten.
Von dieser Regelung profitieren rund 900 000 Beschäftigte, die in Pflegebetrieben arbeiten. Für Pflegekräfte, die in Privathaushalten angestellt sind, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.
Weitere Veränderungen zum 1. November: Am 24. November treten zudem neue EU-Grenzwerte für Konservierungsmittel in Spielzeug in Kraft. Bei Seifenblasen, Fingerfarben und Klebstoffen gelten dann strengere Vorschriften für zwei Chemikalien, bei denen die Gefahr einer Kontaktallergie besteht.
Außerdem tritt nun ein Gesetz in Kraft, dassregelt die Reihenfolge der eigenen Vornamen beim Standesamt ohne größeren Bürokratieaufwand zu ändern. Ab nächsten Jahr kann es praktisch angewendet werden.