Feuerwehr

Mehr Geld für Freiwillige Feuerwehr

Wenn Gemeinden zahlen möchten

Sachsen-Anhalt erhöht die Höchstgrenzen für die Entschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute. Das soll eine Anerkennung sein, sorgte im Vorfeld aber schon für Kritik und Debatten im Kreise der Feuerwehren.

Sachsen-Anhalts freiwillige Feuerwehrleute können künftig deutlich höhere Pauschalen erhalten als bisher. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) stellte am Mittwoch erstmals öffentlich die neuen Obergrenzen vor. Das soll eine Anerkennung der wichtigen Arbeit sein, so Stahlknecht.

Allerdings sorgte die Verordnung schon im Vorfeld für heftige Debatten innerhalb der Feuerwehr. Einige Kreisverbände befürchteten, dass für jene, die angehende und aktive Feuerwehrkräfte aus- und weiterbilden, künftig der Versicherungsschutz über die Unfallkasse wegfällt und sich die Ausbilder selbst versichern müssen.

Das sei jedoch nicht der Fall, betonte Stahlknecht. Vielmehr stelle die Verordnung lediglich klar, welche Aufwandspauschalen gerade noch Ehrenamt seien und kein Verdienst. Dabei orientiere sich das Ministerium an einem Verwaltungsgerichtsurteil, das für einen Einzelfall einen Höchstsatz festgelegt hatte. Dieser soll künftig bei maximal 10 Euro pro Stunde liegen. Hinzu kommt eine einmalige Aufwandspauschale von 40 Euro pro Monat. Über tatsächliche Sätze entscheidet jede Kommune selbst.

Wer höhere Summen für seine Lehrgänge verlangen wolle, könne das tun - müsse dafür aber eine Honorarvereinbarung mit den Landkreisen abschließen, sagte Stahlknecht. «Dann sind wir in der freien Wirtschaft und nicht mehr im Ehrenamt.» Für diese Fälle müssten sich Kreisausbilder tatsächlich selbst gegen Unfälle versichern. Das ist bei Honorarverträgen jedoch seit jeher so. Aufwandspauschalen im Ehrenamt dürften nur für tatsächliche Aufwendungen gezahlt werden, stellte der Feuerwehrexperte des Ministeriums, Lutz-Georg Berkling, klar. «Ihre reine Zeit können Sie sich als Ehrenamtlicher nicht bezahlen lassen.»

Der Chef des Landesfeuerwehrverbands, Kai-Uwe Lohse, begrüßte die neuen Obergrenzen. Bei den Aufwandspauschalen dürfe eine rote Linie nicht überschritten werden, um den Unterschied zu einer beruflichen Tätigkeit nicht zu verwischen, sagte Lohse. «Wir bewegen uns in eine Richtung, wo wir in eine Beschäftigungssituation kommen.»

Angehoben werden sowohl die Höchstbeträge, die Feuerwehrleute für Einsätze bekommen können. Sie steigt von 10 auf 15 Euro. Für Bereitschaften können statt fünf künftig sieben Euro gezahlt werden. Ein Plus gibt es auch für all jene, die besondere Funktionen haben. So können Gerätewarte künftig maximal 100 statt 61 Euro bekommen.

Wer Kinder und Jugendliche in den Nachwuchswehren betreut und ausbildet, kann künftig einheitlich 110 Euro bekommen. Damit wird die Kinderfeuerwehr den Jugendwehren gleichgestellt. Kreisbrandmeister können maximal 500 Euro bekommen. Auch hier verfahren die Kommunen unterschiedlich und können die Sätze selbst festlegen. Die neuen Höchstgrenzen seien eine «Verneigung vor dem Ehrenamt Feuerwehr», sagte Stahlknecht. Sie sollen rückwirkend ab 1. Januar 2020 gelten.

Höchstbeiträge in Euro - Soviel dürfen Kreise, Städte und Gemeinden zahlen

Funktionbisherneu
Kreisbrandmeister426500
stv. Kreisbrandmeister254300
Kreisjugendfeuerwehrwart183200
Führer d. Einheit f. besondere Einsätze5160
Gemeinde- oder Stadtwehrleiter305350
Ortswehrleiter122150
Verbandsführer6170
Zugführer5160
Gruppenführer4150
Gemeindejugendfeuerwehrwart6180
Verantw. f. Kinderfeuer bei Gemeinde- oder Stadtfeuerwehr45110
bei Ortfeuerwehren3080
Gerätewart61100
Einsatzpauschale1015
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