Mit der Teilnahme an dem von der VMG Verlags- und Medien GmbH & Co. KG (nachfolgend „radio SAW“) veranstalteten Gewinnspiel „radio SAW MEGA-EI“ erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Teilnahme- und gewinnberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
Das Gewinnspiel beginnt am 25.02.2019 endet am 18.04.2019 mit der letzten Auslosung.
radio SAW veranstaltet im Gewinnspielzeitraum das kostenlose Gewinnspiel „radio SAW MEGA EI“. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ab dem 22.02.2019 möglich.
Die Hörer von radio SAW wählen online auf www.radiosaw.de zunächst einen der ausgelobten Hauptpreise aus und voten anschließend ihre Lieblingstitel. Durch das Ausfüllen und Absenden der entsprechenden Teilnahmemaske bestimmen sie das Ergebnis der großen Osterhitparade bei radio SAW mit und nehmen gleichzeitig am radio SAW Mega-Ei Gewinnspiel teil.
Einsendeschluss für die Teilnahme ist der 17.04.2019 24 Uhr.
Alle neun unter Punkt 5 aufgeführten Hauptpreise werden im Spielzeitraum wie folgt verlost:
Unter allen, die über die Gewinnspielseite von radio SAW am Mega Ei 2019 teilgenommen haben (Voting und Eintrag in die Online-Teilnehmerliste), wird per Zufallsprinzip ein Gewinnspielteilnehmer/in ermittelt.
Dessen/deren Name wird im Gewinnspielzeitraum - an einem von radio SAW festgelegten Tag - montags bis freitags, jeweils zwischen 6 Uhr und 20 Uhr - im Programm von radio SAW, zu einem von radio SAW festgelegten Zeitpunkt bekanntgegeben.
Der Gewinnspielteilnehmer hat nun die drei im Anschluss folgenden Musiktitel im Programm von radio SAW Zeit, sich unter der kostenfreien Gewinnspiel-Hotline 0-800-838-4000 zu melden. Meldet sich die genannte Person persönlich im genannten Zeitraum an der radio SAW Gewinnspielhotline, gewinnt sie den jeweils ausgelobten Hauptpreis!
Meldet sich der genannte Gewinnspielteilnehmer nicht oder nicht persönlich im genannten Zeitraum an der radio SAW Gewinnspielhotline, verfällt der Gewinnanspruch für diesen Kandidaten. Nun haben alle Hörer die Möglichkeit den ausgelobten Gewinn zu gewinnen. Dies wird anschließen im Programm von radio SAW bekannt gegeben. Der zehnte Anrufer, der ab diesem Zeitpunkt an der kostenfreien radio SAW Gewinnspielhotline (0-800-838-4000) durchkommt, gewinnt den ausgelobten Hauptpreis.
Im Rahmen des Gewinnspiels „MEGA EI 2019“ werden im gesamten Gewinnspielzeitraum 9 Hauptpreise und montags bis freitags täglich Sofortgewinne von 100 (einhundert) Euro ausgespielt:
Hauptpreise, die im Rahmen des radio SAW MEGA EIs verlost werden. Die Reihenfolge wird im Programm von radio SAW festgelegt und bekannt gegeben:
Sofortgewinne von 100 (einhundert) Euro sind im Gewinnspielzeitraum montags bis freitags jeweils von 6 Uhr 20Uhr wie folgt möglich:
Im Gewinnspielzeitraum laufen täglich radio SAW MEGA-EI-KOHLE-SUPERHITS (montags bis freitags jeweils von 6 Uhr 20Uhr, jeden Tag ein anderer Superhit). Diese sind als solche gekennzeichnet und werden auch im Programm von radio SAW bekanntgegeben.
Läuft ein solcher radio SAW MEGA-EI-KOHLE-SUPERHIT im Gewinnspielzeitraum, montags bis freitags jeweils von 6 Uhr 20Uhr, in voller Länge, gewinnt der 10. Anrufer an der kostenfreien radio SAW Gewinnspiel-Hotline 0-800-8-838-4000.
Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt jeweils durch radio SAW auf Grundlage der bei Online-Teilnahme angegebenen Daten bzw. on Air im Falle bei der on Air-Teilnahme angegebenen Daten.
radio SAW speichert die von den Gewinnspielteilnehmern übermittelten persönlichen Daten ausschließlich zu Zwecken der Durchführung dieses Gewinnspiels und wird die Daten nach Beendigung der Gewinnspielaktion löschen.
Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name sowie Gespräche mit ihm im Programm von radio SAW veröffentlicht werden. Im Falle eines Gewinnes ist radio SAW berechtigt, den Namen sowie Fotos des Gewinners zu veröffentlichen. Dies umfasst sowohl die entsprechende Bekanntgabe im Programm von radio SAW, als auch auf der Senderwebsite von radio SAW. Der Gewinner erklärt sich auch bereit, für die Berichterstattung in anderen Medien (z.B. Zeitungen, Fernsehen, etc.) in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stehen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Magdeburg, 21. Februar 2019