Großbrand am Brocken

Maßnahmenpapier nach Großbrand am Brocken

Forstministerium: So sollen künftig Brände verhindert werden

Der Großbrand am Brocken Anfang September hatte rund 1.800 Einsatzkräfte gebunden. Um solch ein Ereignis künftig zu verhindern, hat Sachsen-Anhalts Forstminister Sven Schulze am Freitag, 30. September, ein „6-Maßnahmen-Papier“ vorgestellt.

Wortlaut das 6-Maßnahmen-Papiers

Frage an unseren Harz-Reporter Michel Holzberger vor Ort – Was steht denn drin?

Die Feuerwehr darf Übungen im Nationalpark abhalten, um künftig noch besser vorbereitet zu sein, es werde mehr Totholz um den Ort Schierke beräumt und auch Brandschneisen geschlagen.

Die Waldbrandstufenregelung ist jetzt so geändert, dass eine Erweiterung von Löschteichen oder Schutzstreifen möglich wird. Außerdem müssen die Harzer Schmalspurbahnen das Rauchverbot in ihren Zügen konsequent durchsetzen.

Da es in der Nähe der Strecke zu Bränden kam, werde auch der Einsatz von Kameras geprüft, außerdem soll bei heißen Temperaturen Personal an der Strecke patrouillieren.

Einige Maßnahmen sind

  • Es wird mehr Totholz um den Ort Schierke beräumt, um den Bewohnern die Angst zu nehmen
  • Es entstehen Brandschneisen für Feuerwehren

Forstminister Sven Schulze:

„Heute ist ein guter Tag für den Harz und für ganz Sachsen-Anhalt. Es ist gelungen, eine Übereinkunft bei der Waldbrandprävention im Nationalpark Harz zu erzielen. Der vorgelegte Sechs-Punkte-Plan – die ‚Wernigeröder Erklärung‘ – beweist, dass es möglich ist, Lösungen zu finden, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Mit den von Land, Nationalpark, Landkreis und der Stadt Wernigerode erarbeiteten Maßnahmen verfügen wir über ein geeignetes Instrumentarium zur Brandprävention. Alle Maßnahmen können bei Bedarf angepasst und erweitert werden“

Harzer Kreisbrandmeister Kai-Uwe Lohse:

Die Feuerwehr begrüßt das verabschiedete „6-Punkte-Papier“ zur Waldbrandbekämpfung im Harz. Darin heißt es etwa, dass im Nationalpark mehr Schneisen entstehen, damit im Falle eines Feuers, Kameraden besser vorrücken können. Für den Harzer Kreisbrandmeister Kai-Uwe Lohse seien damit die Vorraussetzungen geschaffen: "Ob wir was erreichen, sehen wir im nächsten Jahr um die gleiche Zeit. Ich hoffe, dass wir die Maßnahmen, die heute vorgestellt wurden, umsetzen können und dass diese dazu führen, dass wir unsere Arbeit besser tun können, wenn es gegebenenfalls notwendig ist und ob das alles zusammenspielt und funktioniert."

Unterzeichnung 6-Maßnahmen-Papier in Wernigerode
Unterzeichnung 6-Maßnahmen-Papier in Wernigerode - Dr. Roland Piesch, Nationalpark Harz, Sven Schulze, Forstministerium, Thomas Balcerowski, Landrat, Tobias Kascha, Oberbürgermeister Wernigerode
Forstminister Sven Schulze zum Maßnahmen-Papier
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  • Forstminister Sven Schulze zum Maßnahmen-Papier
  • Harzer Kreisbrandmeister Kai-Uwe Lohse zum Maßnahmen-Papier

1) Befahrung des Nationalpark Harz durch die Feuerwehr

  • Zwischen Nationalpark und Feuerwehr wird eine Vereinbarung geschlossen, die es der Feuerwehr erlaubt, den Nationalpark zu Übungszwecken nach vorheriger Abstimmung zu befahren.

2) Änderung der Waldbrandgefahrenklasse des Landkreises Harz

  • Der Landkreis Harz wird der Waldbrandgefahrenklasse B (zuvor C) zugeordnet.
  • Damit können künftig sogenannte Wundstreifen angelegt werden. Wundstreifen sind 2,50 bis 3 Meter breite vegetationslose Streifen, auf denen die Bodendecke bis auf den Mineralboden entfernt ist. Sie sollen etwa das Durchlaufen eines Bodenfeuers verhindern.

3) Totholzberäumung um Wohnbebauungen, insbesondere in Schierke

  • Die Beräumung von Totholz um Wohnbebauungen wird ausgedehnt.
  • Die Totholzberäumung am Ortsrand von Schierke ist dabei prioritär zu behandeln.
  • Der genaue Umfang der Beräumung wird in Absprache zwischen Kommune, Nationalpark und Landeszentrum Wald festgelegt.

4) Maßnahmen Harzer Schmalspurbahnen (HSB)

  • Die Strecke darf lediglich bis Stufe drei ohne vorherige Absprachen befahren werden. Bei Waldbrandgefahrenstufe vier erfolgt die Befahrung nach Absprache mit den zuständigen Behörden. Bei Waldbrandgefahrenstufe fünf wird die Strecke zum Brocken nicht mehr mit Dampfloks befahren.
  • An welchen Stellen Totholz an der HSB-Trasse beräumt wird, entscheiden HSB, Nationalpark, Landkreis und Forstministerium nach einer gemeinsamen Streckenbegehung.
  • Die Behandlung des Totholzes (Fällen/Beräumen/Schreddern) ist in Teilabschnitten an der Strecke der HSB vorgesehen. Vorher erfolgt die Streckenbe-gehung von Nationalpark, Landkreis und HSB.
  • Die HSB erklärt sich zur Prüfung weiterer vorbeugender Maßnahmen bereit.

5) Errichtung von Brandschneisen im Nationalpark

  • Der Nationalpark Harz erklärt sich bereit, Brandschneisen einzurichten. Kon-krete Einsatzorte werden von Nationalpark, Feuerwehr und Landkreis unter Einbeziehung der Naturschutzbehörden geprüft.

6) Streckenkontrolle in besonders heißen Wetterphasen

  • Mitarbeiter des Nationalparks und der Harzer Schmalspurbahnen kontrollieren in einer Testphase ab Waldbrandgefahrenstufe vier die HSB-Trasse und potenziell gefährdete Gebiete.
  • 2023 soll das Vorgehen ausgewertet werden.

Alle Maßnahmen können bei Bedarf erweitert und angepasst werden.

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