Das Urteil kam nach fast fünf Jahren Prozessdauer und 136 Verhandlungstagen dann doch überraschend: Am Donnerstag ist am Landgericht Stendal der Mammutprozess um die illegale Müllentsorgung in der TongrubeMöckern(Jerichower Land) zu Ende gegangen. Die sechs Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren ohne Bewährung und elf Monaten mit Bewährung verurteilt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass die beiden Hauptangeklagten als eingetragene oder faktische Geschäftsführer des verantwortlichen Unternehmens zwischen Juni 2005 und Mai 2006 etwa 170 000 Tonnen Abfall illegal in den ehemaligen Tagebau einlagern ließen. Die illegale Müllablagerung belastete Boden und Wasser. Behörden mussten Kosten in Millionenhöhe aufwenden, um Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, wie das Gericht weiter mitteilte.
Darin habe die Kammer einen unerlaubten Umgang mit Abfällen in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage erkannt. Die anderen vier Männer wurden als Gehilfen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Ein paralleles Verfahren wegen illegaler Lagerung von Müll in der Tongrube Vehlitz (Jerichower Land) war am 16. März nach rund 150 Verhandlungstagen mit einem Urteil zu Ende gegangen. Nach über drei Jahren Verhandlungsdauer wurden dieselben Angeklagten wie imMöckern-Verfahren sowie ein weiterer Mann zu Haftstrafen von 4 Jahren und 6 Monaten, 3 Jahren und 3 Monaten sowie eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, zwei wurden freigesprochen. Das Urteil wird durch den Bundesgerichtshof geprüft, mehrere Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft haben es angefochten.