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Maskenpflicht

Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt - Was bedeutet das?

radio SAW deckt für Euch auf
Mittwoch, 22. April 2020

Ab morgen, Donnerstag, 23. April, gilt auch in Sachsen-Anhalt die Maskenpflicht. Mund und Nase müssen bedeckt werden!

Wo muss die Maske getragen werden?

Diese Pflicht, eine Alltagsmaske zu tragen gilt für den Personennahverkehr, also in Bussen und Bahnen und beim Einkaufen. Ihr müßt also nicht den ganzen Tag, beim Spaziergehen, zu Hause auf dem Fußweg zur Arbeit oder beim Radfahren die Maske im Gesicht haben. Der Begriff Maske ist sehr weit gefaßt, die Landesregierung spricht von einer textilen Barriere. Wir sollen Mund und Nase bedecken, dafür reicht erstmal ein Tuch. Professionelle Schutzmasken nach dem FFP-2-Standart müssen es nicht sein, im Gegenteil, kauft diese Masken nicht jenen Leuten weg, die sie dringender brauchen, nämlich dem medizinischen und Pflegepersonal. Wichtig ist noch zu wissen, die Kontaktbeschränkungen sind jetzt trotz Maskenpflicht nicht aufgehoben, die gelten noch bis mindestens 3. Mai. Und ein Bußgeld bei Verstößen soll es vorerst nicht geben. Kleinkinder unter zwei Jahren sollen keine Community-Maske tragen. Sie könnten dadurch gefährdet werden.

Wo bekommen wir denn nun diese Masken her?

Da ist auch ein Stück weit Eigeninitiative gefragt. Ganz ehrlich, wir alle haben es doch gewußt, dass die Maskenpflicht kommen wird, es war genug Zeit, sich eine zu organisieren. Und es ist ja nun auch kein Hexenwerk, sich eine zu nähen, zu basteln oder sonst wie herzustellen. Fast alle Verkehrsbetriebe geben Masken an ihre Kunden ab, teils für einen kleinen Unkosten-Beitrag. Im Internet findet Ihr auf jeden Fall auch Verkäufer, die Preise sind mittlerweile moderat. Es lohnt sich ein Anruf bei Eurer Heimatgemeinde , der Stadt oder der Kreisverwaltung, fast überall gibt es Abgabestellen.

Wie ist das beim Autofahren- Maske ja oder nein?

Klares nein. Das ist eindeutig in der STVO geregelt - da steht : Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Wer hinterm Steuer eine Maske trägt, riskiert ein 60-Euro Bußgeld.

 

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Maske, Coronovirus

Gesichtsmasken richtig reinigen

So geht's!

Vor dem Waschen

Falls eure Maske einen "Nasendraht" enthält, solltet ihr diesen vor dem Waschen herausnehmen. 

Heiß muss es sein

Der Coronavirus gilt nach aktuellem Erkenntnisstand als hitzeempfindlich. Daher sollten die Masken nach jedem Tragen (!) bei mindestens 60 °C, besser noch 80 °C gewaschen werden. Falls ihr euch also Masken selber näht oder bastelt, achtet darauf, dass ihr kochfestes Material nutzt. 

Handwäsche

Falls ihr gerade nicht sowieso für Handtücher oder Bettwäsche die Waschmaschine bei 60 °C anwerfen wolltet, lohnt sich auch eine Handwäsche. Dafür solltet ihr die Masken mit Waschmittel erst einmal gut durchwaschen und dann noch einmal 10-30 Minuten in einem Topf mit heißem Wasser auskochen. Gut auswringen und trockenen lassen nicht vergessen!

Backofen

Als sicher gilt inzwischen auch die Methode, die Masken bei 80 °C etwa eine halbe Stunde im Ofen zu lassen. 

Bügeln

Achtung: Das Bügeln alleine ersetzt keinesfalls eine korrekte Reinigung der Maske! Dennoch ist es durch die Hitze eine zusätzliche Maßnahme, die gerne durchgeführt werden kann. 

Mikrowelle?

Die Mikrowelle wird immer wieder als Möglichkeit genannt, seine Maske zu desinfizieren. Laut der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) ist allerdings nicht bekannt, ob das etwas bringt. Auch besteht die Gefahr, dass manche Materialien anfangen zu brennen. Insofern sollte von dieser Methode eher Abstand genommen werden – vor allem, wenn eure Maske einen "Nasendraht" oder ein anderes Metallteil enthält. 

Klinische Masken

In Kliniken läuft das ganze etwas anders ab. Dort sind Schutzmasken oft nicht personalisiert, sondern werden nach dem Reinigen neu verteilt. Deshalb müssen dort noch höhere Standards eingehalten werden, als beim privaten Gebrauch, bei dem jede Maske nur von einer Person getragen wird. Laut den neusten Erkenntnissen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist es notwendig, klinische Masken bei 90 °C über 90 Minuten bei trockener Hitze zu dekontaminieren. Jedoch liegen noch keine endgültigen Ergebnisse vor, weshalb das nur als vorläufiger Richtwert gilt. 

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