Do, 30. April 2020
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Der Landkreis Helmstedt hat die Maskenpflicht ausgeweitet. In allen Verkaufsstellen muss auch das Personal Masken tragen, wenn es keinen Plexiglasschutz gibt.
Öffentliche Institutionen und medizinische Einrichtungen dürfen nur mit Masken betreten werden, auch das jeweilige Personal muss einen Mund-Nasenschutz tragen. Davon sind Lieferanten nicht ausgenommen.
Die ausgeweitete Maskenpflicht gilt im Kreis Helmstedt auch für Haltestellen und an Bahnhöfen.