Das Landgericht Magdeburg hat festgestellt, dass die Durchsuchung von Räumlichkeiten am Magdeburger Uniklinikum im Herbst rechtswidrig war. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag auf Anfrage. Es habe keinen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat gegeben, hieß es.
Hintergrund der Durchsuchung war ein umstrittenes FFP2-Maskengeschäft des Klinikums im Dezember 2020 mit einer Firma in Nordrhein-Westfalen im Wert von mehreren Hunderttausend Euro. Einer der Gesellschafter der Firma ist der Sohn von Uniklinik-Chef Hans-Jochen Heinze.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte Ermittlungen wegen Untreue, Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung eingeleitet und dazu Wohn- und Büroräumlichkeiten durchsucht. Anfang März wurden die Ermittlungen eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht hinreichend erhärtete, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag bestätigte. Von Bedeutung sei dabei gewesen, dass die Durchsuchungsanordnung vom Landgericht Magdeburg zuvor aufgehoben worden war.
Der Landesrechnungshof hatte den Vorfall monatelang untersucht und das Uniklinikum im Dezember scharf kritisiert. Die Rechnungsprüfer rügten, dass das Vorgehen grundlegenden Regelungen des Vergaberechts widersprochen habe. Der Rechnungshof bemängelte außerdem, dass Heinze im Zuge des Geschäfts seiner Informationspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat nicht nachgekommen sei, um einen transparenten Umgang mit möglichen Interessenkonflikten zu gewährleisten. Der Vorwurf der Vetternwirtschaft habe sich jedoch nicht bestätigt, schätzten die Prüfer bereits im Dezember ein.
Uniklinik-Chef Heinze hatte stets betont, dass familiäre Verbindungen bei der Vergabe keine Rolle gespielt hätten. Die betroffene Firma will nun «den gesamten Vorgang weiter auf etwaige Rechtsverstöße» untersuchen lassen. Das Verfahren sowie «eine augenscheinliche Vorverurteilung» in Medien hätten zu einem Reputationsschaden und zum Verlust von Kundenbeziehungen beigetragen, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.