Kostenbeiträge für alle Magdeburger Familien ab dem 1. August deutlich günstiger Neue Satzung für Kinderbetreuung/Stadtrat entscheidet am 16. Mai
Die Betreuung ihrer Kinder soll für alle Magdeburger Familien günstiger werden – unabhängig davon, wie viele Kinder in Kindertageseinrichtungen und Horten der Landeshauptstadt betreut werden. Das sieht die neue Beitragssatzung vor, die am Dienstag, den 9. April 2019 in der Oberbürgermeister-Dienstberatung beschlossen wurde und nun dem Stadtrat zur Entscheidung am 16. Mai vorliegt. Die neue Satzung wird nötig, da das überarbeitete Kinderförderungsgesetz des Landes zum 1. August 2019 eine stundengenaue Abrechnung der Betreuungszeiten in der Kita ab der 5. und im Hort ab der 4. Stunde verlangt.
Für Magdeburger Kinder galten bislang bereits entlastende Regelungen für Familien mit zwei und mehr Kindern, die in vielen Fällen im Vergleich zur "alten" Landesregelung günstiger ausgestaltet waren. Insbesondere die Berücksichtigung der Hortkinder und darüber hinaus der kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt der kostenbeitragspflichtigen Eltern brachte eine Entlastung mit sich. Mit 4,6 Millionen Euro städtischem Geld wurde das umgesetzt.
Seit Januar 2019 gilt nun die neue Landesregelung. Eltern müssen nur noch den Beitrag für das älteste Kind bezahlen, wenn zwei Kinder in einer Kita (Kinderkrippe/ Kindergarten) betreut werden. Das bedeutet z.B. bei einem Kind in Krippe und einem Kind im Kindergarten mit 10-Stunden-Vertrag derzeit einen Beitrag von 120 Euro. Das Land übernimmt die 207 Euro für das Krippenkind. Allein das bedeutet zumindest bei zeitgleicher Betreuung von zwei Kindern in einer Kita für die Eltern eine Ersparnis.
Die Landeshauptstadt Magdeburg fördert ab 1. August dieses Jahres bei Mehrkindfamilien auch das zweite Kind (das ältere beider Kinder) sowie das Kind von 1-Kind-Familien, in dem sie den realen Kostenbeitrag zu 50 Prozent zusätzlich übernimmt.
Die Gesamtkosten für die Kitabetreuung in Magdeburg betragen rund 115 Millionen Euro. An dieser Summe beteiligt sich das Land mit rund 45 Millionen Euro (38 % der Gesamtkosten).