In Magdeburg stehen seit heute drei Erzieherinnen vor dem Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Erzieherinnen fahrlässige Tötung vor. Angesetzt sind vier Prozesstage. Sie waren im Oktober 2020 mit ihrer Kita-Gruppe am Ufer des Neustädter Sees spazieren, wobei ein zweijähriger Junge verschwand und im Neustädter See ertrank. Er wurde nach stundenlanger Suche von Einsatzkräften leblos aus dem Wasser geholt. Trotz Reanimationsversuche mussten die Rettungskräfteden Tod des Kleinkindes feststellen.
Die drei wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Erzieherinnen im Alter von 60, 23 und 31 Jahren äußerten sich beim Prozessauftakt am Amtsgericht Magdeburg nicht zu den Vorwürfen. Eine von ihnen ließ über ihren Anwalt wissen, sie räume alle Anklagepunkte ein. Sie wisse nicht, wie und wann der Unfall geschehen sei und mache sich schwerste Vorwürfe. Die Frau folgte den Ausführungen mit gesenktem Kopf und Tränen in den Augen.
Staatsanwältin Martina Klein verlas in ihrer Anklageschrift, was an jenem verhängnisvollen 2. Oktober 2020 genau geschah. Die drei Erzieherinnen einer integrativen Kindertagesstätte im Norden Magdeburgs waren ab 10.00 Uhr mit einer Gruppe von 17 Kindern im Alter zwischen 2 und 4 Jahren unterwegs zum Neustädter See. 8 Kinder benutzten dabei Laufräder, 3 liefen zu Fuß, 6 saßen in einem Bollerwagen. Am See spielten die Kinder im Sand. Etwa anderthalb Stunden später traten die Erzieherinnen mit der Gruppe den Rückweg zur Kindertagesstätte an. Nachdem gegen 11.45 Uhr alle Kinder ausgezogen waren, stellten die Erzieherinnen fest, dass ein zweijähriger Junge fehlte.
Umgehend begann die Suche nach dem kleinen Adam, der um 13.22 Uhr leblos im Wasser gefunden wurde. Sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen blieben erfolglos. Die Staatsanwaltschaft warf den Betreuerinnen vor, dass erkennbar war, dass ein kleines Kind am Strand hätte ins Wasser fallen können. Die Erzieherinnen hätten die Kinder im Auge behalten und darauf achten müssen, dass sie zusammenblieben. Stattdessen war der Junge allein am See zurückgeblieben.