Mit dem Versuch, die Landeshauptstadt Magdeburg wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne auf Schmerzensgeld zu verklagen, ist eine Familie gescheitert.
Die Klage wurde am Dienstag am Magdeburger Landgericht abgewiesen. Der Stadt seien keine Versäumnisse vorzuwerfen; sie habe entsprechend der gültigen Landesverordnung gehandelt, erklärte Richter Marc Flotho. Insofern wäre zum einen das Land der Adressat gewesen, zum anderen hätte die Familie sofort mit einem Eilrechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Quarantäne vorgehen müssen.
Bereits während der mündlichen Verhandlung im November hatte der Richter die Kläger wissen lassen, dass sie wenig Aussicht auf Erfolg hatten. Dafür hätte der beklagten Stadt ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Daraufhin stellten die Kläger einen Befangenheitsantrag, der aber vom Landgericht Magdeburg abgewiesen wurde.
Nachdem eines der vier Familienmitglieder positiv auf Corona getestet worden war, musste sich die gesamte Familie seinerzeit in Quarantäne begeben. Da die betroffene Person keine Symptome hatte, glaubten die Kläger, dass der Laborbefund nach dem PCR-Test falsch gewesen sei. Die Stadt habe mit der Durchsetzung der Quarantäne ihre Amtspflichten gegenüber der Familie verletzt. Wegen der damit verbundenen Einschränkungen wollte die Familie ein Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro von der Stadt.
Der Richter berief sich in seinem Urteil auf verschiedene andere Richtersprüche und wissenschaftliche Gutachten. Danach kann Corona auch im Falle eines symptomlosen Verlaufs weitergetragen werden. Eine Quarantäne ist demnach sinnvoll, um Infektionsketten zu unterbrechen.
Die Familie und ihre Anwälte kamen am Dienstag nicht zum Verkündungstermin. Vertreten wurde sie von einer Kölner Anwaltskanzlei, die sich unter anderem auf Verbraucherrecht spezialisiert hat. Die klagende Familie geht leer aus und muss nun die Prozesskosten einschließlich der Anwaltskosten für die beklagte Stadt tragen.