Grillen

Magdeburg erlässt Grillverbot für öffentliche Plätze

Wegen erhöhter Waldbrandgefahr

Wegen anhaltend trockener Wiesen in den kommunalen Park- und Grünanlagen ist das Grillen auf den öffentlichen Grillwiesen und Grillplätzen vorübergehend untersagt.

Entsprechendes regelt die Grünanlagensatzung Magdeburg und soll der allgemeinen Prävention von Bränden und dem Schutz vor Zerstörung dieser Flächen dienen.

Demnach istdas Grillen auf den öffentlichen Grillwiesender Landeshauptstadt Magdeburgbis zuden nächsten ergiebigen Niederschlägen und der damit verbundenenNeueinstufung der Brandgefahruntersagt.

Auch unter normalen Witterungsbedingungen ist das Grillen im öffentlichen Raum grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Hierbei gilt es grundsätzlich, Funkenflug weitestgehend zu vermeiden sowie Asche- und Kohlereste in den dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen und anfallenden Müll wieder mitzunehmen.

Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen für Sachsen-Anhalt und Maßnahmen zur Brandverhütung können unterLandeszentrumwald - Sachsen-Anhalteingesehen werden.

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