Eine Hand hält Handschellen vor einen Streifenwagen der Polizei.

Magdeburg: Angeklagter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Nach tödlichem Theaterunfall

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Unfall nach einer Theatervorstellung in Magdeburg wurde der 59-jährige Angeklagte gestern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Amtsgericht sah als erwiesen an, dass der Mann seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte – bestätigte uns heute der Gerichtssprecher auf Nachfrage.

Im Juni letzten Jahres ließ sich der Mann mit seiner Show-Feuerwehr von einem 19-jährigen Statisten rückwärts einweisen. Dabei befand sich der 19-Jährige auf einer Leiter am Heck des Fahrzeugs und wurde zwischen der Feuerwehr und einem Baum eingequetscht, welcher der Fahrer übersehen hatte – der Statist starb an seinen Verletzungen.

Der 19-Jährige hätte nie auf der Leiter seindürfen – urteilte das Amtsgericht – und verurteilte den Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt – er muss nun 2000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen.

Strafmildernd wurde unter anderem gewertet, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und selbst sichtbar unter dem Unglück zu leiden hätte.

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