Wegen des fürDienstag angekündigtenVerdi-Warnstreiks an vier deutschen Flughäfen hat die Lufthansa rund die Hälfte ihrer geplanten Flüge gestrichen. Statt 1600 sollen nur rund 800 Flüge an den Airports Frankfurt, München, Köln und Bremen stattfinden, wie das Unternehmen am Montag in Frankfurt mitteilte. Die Flugausfälle haben auch Auswirkungen am Flughafen Leipzig-Halle, da Flüge nicht ankommen. Wie uns ein Sprecher mitteilte, sind bislang vier Flüge aus und nach Frankfurt gestrichen sowie 3 Flüge aus und nach München. Unter anderem fallen demnach 58 Interkontinentalflüge aus. Von den Streichungen seien rund 90 000 Passagiere betroffen. Die Kunden könnten einmalig ihren Flug kostenfrei umbuchen oder imInland auf die Bahn ausweichen, hieß es vom Luftfahrtkonzern.
Lufthansa-Personalchefin Bettina Volkens reagierte empört auf die Warnstreik-Eskalation imöffentlichen Dienst. «Es ist vollkommen inakzeptabel, dass die Gewerkschaft diesen Konflikt auf dem Rücken unbeteiligter Fluggäste austrägt. Lufthansa ist gar nicht Partei in diesem Tarifkonflikt, dennoch sind vor allem unsere Kunden und wir von den Folgen der Auseinandersetzung betroffen», sagte sie.
Abflüge | Ankünfte |
Flughafen Hannover | Flughafen Hannover |
BER Flughafen Berlin-Brandenburg | BER Flughafen Berlin-Brandenburg |
Halle-Leipzig | Halle-Leipzig |
Hamburg Airport | Hamburg Airport |
Bremen Airport | Bremen Airport |
Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.
Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten aber nicht aus Verärgerung ohne Rücksprache einfach ein Zugticket kaufen. Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft die Kosten dafür erstattet, warnt Degott. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.
Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reisveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.
Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das ist laut Bundesgerichtshof bei Streiks der Fall. Eine Ausnahme: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.
Bei einer Pauschalreise ist die Rechtslage laut Degott etwas anders. Hier stellt sich nur die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Die Gründe, warum dagegen verstoßen wird, spielen keine Rolle. Sitzen Reisende zum Beispiel zwei Tage am Flughafen fest, statt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es jedoch nicht.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vorab bei der jeweiligen Airline nach dem Status des Flugs zu erkundigen. Daneben sollten die Reisenden mehr Zeit einplanen, da auch die Abfertigung der nicht annullierten Flüge mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport etwa bittet Passagiere, sich schon vor Antritt der Reise von zu Hause aus auf den Internetportalen der Fluggesellschaften über den Status ihres Flugs zu informieren und die Online-Umbuchungsmöglichkeiten zu nutzen. Fluggäste, deren Flüge nicht annulliert wurden, sollten sich möglichst frühzeitig vor Abflug am Check-in-Schalter einfinden.