Do, 16. Februar 2023
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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Position von Frauen in Lohnfragen gestärkt.
Arbeitgeber dürfen Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern nicht mit ihrem unterschiedlichen Verhandlungsgeschick begründen. Geklagt hatte eine Frau aus Dresden, die in einer Metallfirma mehrere hundert Euro im Monat weniger verdiente als ihr männlicher Kollege im gleichen Job im Vertrieb. Der habe besser verhandelt und sei perspektivisch für einen Leitungsjob vorgesehen, so die Begründung des Chefs.
Während die Vorinstanzen in Sachsen darin keine Diskriminierung der Frau sahen, war die Vorsitzende Richterin heute in Erfurt anderer Meinung. Sie sprach der Klägerin eine Gehaltsnachzahlung von 14.500 Euro und eine Entschädigung zu.