Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Das Wochenende war hart und der Montag kommt viel zu früh? Nicht selten nehmen sich Arbeitnehmer mal einen Tag zwischendurch frei.

Nur nehmen sie keinen Urlaub, sie rufen in der Firma an und melden sich krank. Natürlich kann es mal passieren, dass jemand unpässlich ist. Doch kennt nicht jeder diesen einen Kollegen, der immer mal wieder passend zum Wochenende, an Brückentagen oder vor Urlauben krank ist?

Kommt das häufig vor, liegt die Vermutung nahe, dass hinter der Unpässlichkeit nichts anderes als das Verlangen steht, einen Tag auf Kosten des Arbeitgebers - und der Kollegen - blau zu machen.

Für Arbeitgeber ist das ein massives Problem, denn ihnen fehlt eine Arbeitskraft, die sie weiterhin bezahlen müssen. Dieses Blaumachen ist nichts anderes als eine Betrugsform, wie dieser Artikel zeigt.

Krank
Wenn Mitarbeiter ohne Grund "krankfeiern", sorgt dies für große finanzielle Schäden bei den betroffenen Unternehmen.

Der Lohnfortzahlungsbetrug ist absolut kein Kavaliersdelikt und fällt unter Umständen in den Straftatbestand. Denn wenn auch noch ein ärztliches Attest vorgelegt wird, welches offenrichtig falsch ist, gilt der § 279 StGB. Aber selbst ohne Attest kann der Nachweis des Blaumachens dazu führen, dass Mitarbeiter fristlos gekündigt werden und Teile des Gehalts zurückgefordert werden. Aber welche Möglichkeiten des Betrugs gibt es überhaupt?

Einige Beispiele:

  • Kurzzeitkrank - in vielen Unternehmen ist es üblich, dass Mitarbeiter erst ab dem dritten Tag eine Krankschreibung einreichen müssen. Das nutzen etliche Angestellte aus und machen immer mal wieder kurzzeitkrank.
  • Nicht genehmigter Urlaub - andere Angestellte gehen hin und sind zufällig - mit Krankenschein - dann krank, wenn sie eigentlich in den Urlaub wollten. Dieser wurde zuvor nicht genehmigt.
  • Krank im Urlaub - wird ein Mitarbeiter während des Urlaubs tatsächlich krank, kann er eine Krankmeldung einreichen, damit diese Urlaubstage nicht abgezogen werden. Bei ernsthaften Krankheiten, beispielsweise mit Krankenhausaufenthalt, ist das auch in Ordnung. Manchmal gehen Angestellte aber hin und lassen sich einfach so krankschreiben, damit sie zusätzliche Urlaubstage erhalten.

Der Lohnfortzahlungsbetrug funktioniert, da Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für sechs Wochen weiterbezahlen müssen, selbst wenn sie krank sind. Bei echten Krankheiten dient dies der finanziellen Absicherung, bei vorgeschobenen Erkrankungen ist das schlichtweg Betrug. Zumal nicht selten herauskommt, dass die kranken Mitarbeiter während ihrer Krankheit mühelos in anderen Unternehmen tätig sind und somit auch noch woanders arbeiten. Gerade im Handwerk kommt dies häufig vor.

Ein Arbeitgeber kann nicht hingehen und jeder Krankmeldung eines Angestellten mit Skepsis entgegentreten. Grundsätzlich müssen natürlich begründete Verdachtsmomente vorliegen, um wirklich tätig zu werden:

  • Häufigkeit - ist der Mitarbeiter immer mal wieder krank, ist Vorsicht geboten.
  • Lebensstil - passt der Lebensstil des Mitarbeiters nicht einmal im Ansatz zu dessen Gehalt? Auch hier könnte ein Verdacht vorliegen, wenn er sich immer wieder krankmeldet.
  • Zeitpunkt - auch der Zeitpunkt der Krankmeldung entscheidet. Fallen die Krankheitstage immer um das Wochenende herum, liegen sie vor oder während des Urlaubs oder ist der Mitarbeiter gar dann krank, wann er eigentlich in den Urlaub fahren wollte, ist eine Überprüfung notwendig.

Neben der direkten Ansprache des Mitarbeiters gibt es natürlich Möglichkeiten, um das Blaumachen zu beweisen. Sobald ein Verdacht vorliegt, darf ein Unternehmer diesen einen Mitarbeiter beispielsweise überwachen und somit seine Genesung kontrollieren. Auch darf er den medizinischen Dienst zur Überprüfung des Gesundheitszustands einschalten, wenn auch dieser Weg selten zu einem Ergebnis führt. Die besten Resultate erzielt in der Regel die Einschaltung eines Detektivbüros, da dieses die größten Vorteile bietet:

  • Kenntnis - Detekteien kennen sich mit Lohnfortzahlungsbetrug aus und kennen gleichzeitig die Vorgaben, die während einer Krankschreibung gelten. Denn viele Arbeitgeber wissen nicht, dass der kranke Mitarbeiter durchaus zum Einkaufen gehen oder ein wenig Gartenarbeit machen darf, sofern diese Tätigkeiten der Genesung nicht entgegenstehen.
  • Überwachung - kein Arbeitgeber kann es sich selbst leisten, einen Mitarbeiter zu überwachen. Auch im Lohnfortzahlungsbetrug ist es oft nicht mit einer kurzen Überwachung getan. Das trifft insbesondere auf regelmäßige Kurzzeitkrankschreibungen zu. Liegt nun noch der Verdacht einer Tätigkeit nebenher vor, müssen die Krankheitstage miteinander verglichen werden.
  • Beweissicherung - damit die fristlose Kündigung auch vor einem Gericht Bestand hat, müssen Beweise vorgelegt werden. Detektive dürfen diese rechtssicher anfertigen. Zu den Beweisen zählen mitunter Fotos und Videoaufnahmen.
  • Kontrollbesuche - Detektive sind dem Angestellten unbekannt, daher können sie auch bei diesem klingeln, um seine Anwesenheit zu kontrollieren. Bei Tätigkeiten nebenher können sich die Detektive mitunter als Kunde ausgeben - oder den »Kranken« anheuern.

Natürlich sollte der Arbeitgeber, sobald das Blaumachen bewiesen ist, einen Rechtsanwalt einschalten. Die fristlose Kündigung kann er zwar selbst ausstellen, doch gehen viele Angestellte gegenüber dieser vor, sodass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Mit dem Anwalt können noch weitere Schritte eingeleitet werden:

  • Lohnrückforderung - kann der Arbeitgeber beweisen, dass der Angestellte häufiger blau gemacht hat, hat er die Möglichkeit, den Lohn für diese Tage zurückzufordern.
  • Kostenübernahme - der Angestellte muss auch die Anwalts- und Detektivkosten übernehmen.
  • Zoll - häufig arbeiten Handwerker während ihrer »Krankheit« auf anderen Baustellen. Der Zoll könnte sich hierfür interessieren, da oftmals Schwarzarbeit vorliegt.
  • Private Nebentätigkeit - passt der Lebensstil nicht zum eigentlichen Gehalt, könnte der Mitarbeiter eine besonders lukrative Nebentätigkeit ausüben. Auch hier kann sich unter Umständen das Gewerbeamt für interessieren.

Unternehmer stehen dem Lohnfortzahlungsbetrug absolut nicht hilflos gegenüber, allerdings müssen sie selbst tätig werden. Beim ersten Verdacht kann es jedoch auch reichen, einfach selbst mit dem Mitarbeiter zu sprechen und nachzufragen, was los ist. Nicht selten hängen vereinzelte Fehltage nämlich einfach mit dem eigenen Kind zusammen. Gerade bei Patchworkfamilien kann es sich bei Kurzkrankschreibungen um die Betreuung des nicht leiblichen Kindes handeln.

Jeder Unternehmer sollte etwas unternehmen, wenn ein Mitarbeiter immer mal wieder für wenige Tage - oder auch für länger - krank ist. Anfangs kann ein Gespräch ausreichen, hilft das nicht, darf durchaus eine Detektei eingeschaltet werden. Dies gilt insbesondere für Angestellte, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie nebenher noch arbeiten - und hier zählt auch die Arbeit am eigenen Haus.

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