Niedersächsischer Landtag

Lockerungen in Niedersachsen

Landesregierung stellt Fünf-Punkte-Plan vor

Niedersachsens Landesregierung hat am Montag, 4. Mai, weitreichende Lockerungen verkündet. Endgültig beschlossen soll der Plan am Mittwoch, bei einer Konferenz der Länder mit dem Bund.

Hier ein Überblick:

GASTRONOMIE: Vom kommenden Montag (11. Mai) an sollen die Niedersachsen wieder Essen gehen können. Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten dürfen dem Stufenplan zufolge dann mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent sowohl im Innen- als auch im Außenbereich öffnen. Dabei gilt eine Reservierungspflicht. Am 25. Mai soll es weitereLockerungengeben. Bars, Kneipen und Diskotheken sollen dagegen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

TOURISMUS: Ebenfalls vom 11. Mai an sollen Ferienhäuser und -wohnungen sowie Campingplätze mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent belegt werden können. Allerdings gilt eine Frist von sieben Tagen für die erneute Belegung. Die Hotellerie in Niedersachsen kann dem Plan zufolge am 25. Mai ihr Geschäft wieder aufnehmen. Dann dürften Hotels, Pensionen und Jugendherbergen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent und weiteren Auflagen wieder öffnen.

SCHULEN: Der Präsenzunterricht soll vom 25. Mai an für weitere Klassen wieder losgehen, sodass noch vor den Sommerferien alle Jahrgänge wieder in die Schule zurückkehren können. Das Kultusministerium betonte aber, dass am 25. Mai nicht alle Jahrgänge gleichzeitig zurückkehren sollen. Stattdessen sei eine Rückkehr in Phasen vorgesehen.

KITAS: Die Notbetreuung in Kindertagesstätten soll in den kommenden Wochen ausgeweitet werden - von Mittwoch an auf eine Betreuungsquote von 8 bis 10 Prozent, zum 18. Mai auf bis zu 40 Prozent und zum 8. Juni auf bis zu 50 Prozent. Vergangene Woche lag die Quote im Landesschnitt bei knapp 6 Prozent. Die Kindertagespflege soll vom 11. Mai an in den regulären Betrieb zurückkehren, zuerst über einzelne Tagesmütter und -väter, ab dem 18. Mai dann mit Großpflegestellen. In den Kitas soll der Regelbetrieb am 1. August wieder anlaufen.

HANDEL: Der Einzelhandel soll vom 11. Mai an ohne Beschränkung der Verkaufsflächen wieder öffnen dürfen. «Eine Differenzierung nach Branchen ist dann nicht mehr vorgesehen. Somit können zum Beispiel auch Möbelhäuser wieder ihr Geschäft aufnehmen», sagte Wirtschaftsminister Althusmann. Allerdings gelten weiter Auflagen: Die Maskenpflicht etwa bleibt.

FREIBÄDER: Freibäder dürfen vom 25. Mai an unter Auflagen öffnen. Schwimmbäder sollen in der noch nicht terminierten vierten Stufe, die frühestens Mitte Juni greift, mit Einschränkungen öffnen können.

FREIZEIT: Freizeitparks dürfen vom 25. Mai an wieder Besucher empfangen. Einrichtungen drinnen wie etwa Kinos bleiben dagegen bis zur ebenfalls noch nicht terminierten fünften Stufe geschlossen.

PRIVATE KONTAKTE: Hier ist die Landesregierung vergleichsweise vorsichtig.Mindestens bis zum 24. Mai soll die Zwei-Personen-Regel gelten - anders als etwa in Sachsen-Anhalt. Ministerpräsident Weil sagte, die Kontaktbeschränkungen seien besonders einschneidend, aber auch besonders wirksam, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Für die Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkaufen ist zudem noch gar kein Enddatum im Stufenplan enthalten.

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