Weil sich die Zahl der Betrugsanzeigen bei der Polizei im SAW-Land in den letzten Tagen häufen, warnt jetzt auch das Landeskriminalamt erneut vor Abzockern bei Facebook. Die Ganoven nutzen die Blauäugigkeit vieler Nutzer aus und bitten lediglich um einen kleinen Gefallen, der den Opfern teuer zu stehen kommen kann.
Die Betrüger kopieren Facebook-Profile und arbeiten die Freundesliste des Opfers ab. Alle bekommen eine Freundschaftsanfrage verbunden mit der Bitte um die Handynummer. Ist die verschickt, kommt per SMS der Code eines Bezahlsystems, diesen soll man über Facebook-Nachricht zurückschicken. Mit dem Code kann der Betrüger schnell mehrere Hundert Euro ergauern, die Rechnung zahlt das Opfer mit der Mobilfunkrechnung. Wer sich schützen will, sollte Freundschaftsanfragen immer prüfen, nie Handynummern an Unbekannte weitergeben und die eigene Freundesliste für Fremde sperren, damit die Betrüger gar keine Einladungen verschicken können.
Zumeist Jugendliche bekommen bei Facebook eine Freundschaftsanfrage eines vermeintlichen Freundes. Was sie nicht wissen: die Facebook-Seite des tatsächlichen Freundes wurde zuvor von Internet-Kriminellen kopiert. Nimmt der Geschädigte diese Freundschaftseinladung an, so erfragen die Täter innerhalb kürzester Zeit dessen Mobilfunknummer. Gründe wie: „Ich habe deine Handynummer nicht mehr“ werden dafür als Vorwand genutzt. Sobald die Mobilfunknummer durch die Geschädigten gutgläubig übermittelt wurde, veranlassen die Täter die Zusendung von teilweise mehr als zehn SMS. Diese SMS enthalten Bezahlcodes von verschiedenen Paymentdiensten (Bezahldiensten).
Kurze Zeit später erhalten die Betroffenen entsprechende SMS, die den Betrag sowie das Unternehmen, dass eine Abbuchung nach Bestätigung vornehmen lassen möchte, enthalten. Wiederum nur wenig später und unter einem Vorwand (z.B. „Ich habe aus Versehen deine Handynummer angegeben“) lassen sich die Unbekannten diese SMS mit den Bezahlcodes zuschicken und lösen die Codes ein. Der Geldbetrag wird im Weiteren vom hinterlegten Konto beim Provider des Geschädigten abgebucht, was meist erst bei einem Blick auf den Kontoauszug viel später festgestellt wird.
In einigen dieser Ermittlungsverfahren sind Schäden von bis zu 400 Euro entstanden.