Mi, 4. Mai 2022
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Die letzte Klage in Sachsen-Anhalt gegen die Nordverlängerung der A14 ist gescheitert.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte am Mittwoch, 4. Mai 2022 eine unzureichende verkehrliche Erschließung der Region fest - und das rechtfertige den Bau, heißt es u.a. im Urteil.
Geklagt hatten die Naturfreunde Sachsen-Anhalt. Konkret geht es um den 17 Kilometer langen Abschnitt zwischen Osterburg und Seehausen-Nord - der nun gebaut werden kann.