Do, 17. August 2023
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Der Fahrer eines in Leipzig ausgeliehenen Luxussportwagens muss nicht für den Totalschaden nach einem Unfall aufkommen.
Dieser Auffassung ist das sächsische Oberlandesgericht und hat daher die Berufung des klagenden Autohauses zurückgewiesen.
Der Mann hatte sich den über 150.000 Euro teuren Lamborghini im Oktober 2018 für eine Spritztour geliehen.
Bei Dunkelheit und Regen kam er auf der B6 von der Straße ab, entwurzelte zwei Bäume und stieß mit einem dritten zusammen.
Es entstand ein Totalschaden. Der Anspruch auf Schadensersatz sei aber verjährt, so das sächsische OLG.