Frau mit Hund im Wald

Leinenpflicht beim Gassigang in der Natur

Seit 01. März gilt in Sachsen-Anhalt: Hunde müssen in Wäldern sowie auf Wiesen und Feldernfür mehrere Monate grundsätzlich an der Leine geführt werden. Wer sich nicht dran hält, riskiert, ein Bußgeld zwischen 50 und 200 Euro zahlen zu müssen.

Frei umherlaufende Hunde könnten andere Tiere beunruhigen und gefährden, teilte das Umweltministerium in Magdeburg mit. «Während der Brut- und Aufzuchtzeit des Nachwuchses sind Vögel und andere wild lebende Tierarten besonders störempfindlich», sagte Umweltministerin Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen) laut Mitteilung. Menschen, die ihre Hunde anleinen, leisten den Worten der Ministerin zufolge einen Beitrag zum Artenschutz und schützen die Kinderstube der wild lebenden Tiere.

Das Landeswaldgesetz schreibt dieLeinenpflichtden Angaben nach bis zum 15. Juli vor, sie gilt auch auf Feldern und Wiesen. Danach dürfen Hunde an allen ausgeschriebenen Stellen der Wald- und Forstgebiete auch wieder frei laufen. Wer sich nicht an die Anleinpflicht hält, begeht laut Ministerium eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld

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