Lebensbedrohlicher Husten

In Sachsen-Anhalt sind in diesem Jahr bereits mehr Menschen an Keuchhusten erkrankt als im gesamten vergangenen Jahr. Bis Ende Oktober wurden 836 Erkrankungen registriert, wie das Landesamt für Verbraucherschutz auf Anfrage mitteilte. 2017 zählte die Behörde insgesamt 814 Fälle, bis Ende Oktober waren es 598. Die Zahlen zeigen seit 2015 einen kontinuierlichen Anstieg. Damals waren nur 289 Keuchhusten-Fälle registriert worden. Die Entwicklung ist aus Sicht des Landesamtes aber nicht ungewöhnlich. Zyklische Spitzen im Abstand von etwa fünf Jahren seien typisch für Keuchhusten. 2012 etwa gab es mehr als 900 Fälle im Land. Ein Anstieg für die Jahre 2017 und 2018 sei erwartet worden, hieß es von der Behörde. Keuchhusten gilt als Kinderkrankheit, es können aber auch Erwachsene daran erkranken. Die Daten des vergangenen Jahres zeigen nach Angaben des Landesamtes, dass Kinder zwar deutlich häufiger erkranken als andere Altersgruppen, insgesamt es aber trotzdem mehr Fälle bei Erwachsenen gibt. Übertragen wird Keuchhusten per Tröpfcheninfektion. Symptome sind zunächst meist nur leichtes Fieber und Husten. Viele Hausärzte erkennen Keuchhusten deshalb oft erst spät. Auffällig ist aus Sicht der Behörde ein hoher Anteil ungeimpfter Erwachsener bei den Erkrankten in diesem Jahr. Hier müssten Impflücken geschlossen werden, erklärte eine Sprecherin. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt eine einmalige Vorsorge für Erwachsene, die in Kombination mit einer Impfung gegen Tetanus und Diphtherie vorgenommen wird. Besonders Frauen im gebärfähigen Alter sowie Eltern, Geschwistern und allen, die engen Kontakt mit Säuglingen haben, wird zur Auffrischung geraten, wenn in den vergangenen zehn Jahren keine Impfung stattgefunden hat. Bei Kindern gehört die Impfung gegen Keuchhusten in Sachsen-Anhalt zum Standard. Nach Angaben des Landesamtes für Verbraucherschutz waren im vergangenen Jahr 94,5 Prozent alle Schulanfänger grundimmunisiert. Empfohlen wird die Impfung bereits im Säuglingsalter, da Keuchhusten für sie lebensbedrohlich sein kann. Je eine Auffrischung sollte es aus Sicht der Impfkommission dann im Alter von 5 bis 6 und von 9 bis 17 Jahren geben.
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