Leben in Saus und Braus

Urteil gegen Ex-Arztgattin bestätigt

Die Verurteilung einer ehemaligen Arztgattin wegen der Veruntreuung von insgesamt fast einer Million Euro zu einer mehrjährigen Haftstrafe durch das MagdeburgerLandgerichthat Bestand. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten bestätigt, teilte dasLandgerichtam Dienstag mit. Damit sei das Urteil gegen die Frau weitgehend rechtskräftig.

Noch einmal muss sich dasLandgerichtaber mit der Frage beschäftigen, ob die Frau von dem Geld auch Schulden ihres Mannes bezahlt hat. In diesem Punkt wehrte sich die Angeklagte mit ihrer Revision gegen das Magdeburger Urteil zunächst erfolgreich gegen die Zahlung von 800 000 Euro als sogenannten Wertersatz.

DasLandgerichtMagdeburg hatte die 41-Jährige wegen Betruges, Computerbetruges und Urkundenfälschung in insgesamt 37 Fällen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie das Geld zwischen März 2015 und August 2018 in Teilbeträgen vom Konto ihres damaligen ahnungslosen Ehemannes auf ihres überwiesen und ausgegeben hatte. Mit dem Geld des seit 2015 nicht mehr praktizierenden Mediziners (62), den sie 2012 kennenlernte und mit dem sie zwei Töchter hat, habe sie vor allem ihren ausschweifenden Lebensstil finanziert.Dabei hatte sie ihrer Familie und Freunden vorgegaukelt, als Anwältin selbst sehr gut zu verdienen.

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