Bildausschnitt: Armin Laschets Wahlzettel mit Kreuz bei der CDU

Laschet sorgt für Diskussionen an der Wahlurne

Kreuze zu sehen - Stimme trotzdem gültig

Unionskanzlerkandidat ArminLaschethat bei der Stimmabgabe in seinem Wahllokal in Aachen den Stimmzettel so gefaltet, dass beim Einwerfen in die Urne seine Kreuze für die CDU zu sehen waren. Das ist auf Fotoaufnahmen zu sehen. Die Szenesorgte im Netz prompt für Diskussionen. Auch die Wahlentscheidung von Laschets Frau, die ebenfalls kurz darauf ihre Stimme abgab, ist zum Teil auf den Fotos erkennbar.

Im Netz gab's sofort Diskussionen, ob der Unionsspitzenkandidat auf korrekte Art und Weise seine Stimme abgegeben hat. Nun äußerte sich der Bundeswahlleiter:

f der Webseite der Bundeswahlleitung stehen Regeln zur Stimmabgabe, aus denen hervorgeht, dass die Wahlentscheidung nicht bei der Stimmabgabe erkennbar sein darf. Unter anderem heißt es: «Bei der Urnenwahl muss der Wähler um das Wahlgeheimnis zu wahren, in der Wahlkabine seinen Stimmzettel – nachdem er ihn gekennzeichnet hat – in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.»

Des Weiteren wird ausgeführt, dass während der Wahlhandlung andere Regeln gelten als davor oder danach: «Vor und nach der Wahlhandlung darf das Stimmverhalten offenbart werden. Etwas anderes gilt für die Wahlhandlung selbst: eine wahlberechtigte Person darf nicht nur, sondern sie muss geheim wählen.» Deshalb müsse die wählende Person «die zur Sicherung des Wahlgeheimnisses erlassenen Vorschriften einhalten und den Anordnungen des Wahlvorstands im Wahlraum Folge leisten».

Die Vorschriften sehen darüber hinaus vor, dass der Wahlvorstand einen Wähler zurückzuweisen hat, wenn dieser «seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat».

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