Landkreis Wittenberg riegelt sich ab

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Besuchsverbot gelten ab sofort im Landkreis Wittenberg. Um die Pandemie einzudämmen dürfen Anwohnerzwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens ihre Wohnungen nicht mehr verlassen. Wer nicht im Landkreis wohnt darf nachts nicht rein.

Ausgenommen sind triftige Gründe wie etwa die Ausübung des Berufs, medizinische Behandlungen oder Gassi gehen mit dem Hund.Diese neue Regelung gilt bis 10. Januar 2021.

Seite teilen