Landesrechnungshof rügt Vergabefehler am Uniklinikum Magdeburg

FFP2-Maskengeschäft im Wert von mehreren Hunderttausend Euro

Der Landesrechnungshof hat das Uniklinikum Magdeburg für ein umstrittenes FFP2-Maskengeschäft im Wert von mehreren Hunderttausend Euro scharf kritisiert.

Die Rechnungsprüfer rügten am Freitag, dass das Vorgehen grundlegenden Regelungen des Vergaberechts widersprochen habe. Es seien "Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und des Wettbewerbs außer Acht" gelassen worden, teilte der Rechnungshof in einer Stellungnahme mit.

Das Vorgehen verstoße gegen allgemeine Grundprinzipien des Vergaberechts, die Auftraggeber in jedem Verfahren trotz pandemiebedingter vergaberechtlicher Erleichterungen hätten beachten müssen, kritisierte der Rechnungshof. So gab es unter anderem Mängel bei der Leistungsbeschreibung, dem Gleichbehandlungsgebot der Bieter, beim Transparenzgebot und bei der Dokumentationspflicht. Der Vorwurf der Vetternwirtschaft habe sich jedoch nicht bestätigt.

Hintergrund der Sonderprüfung war eine freihändige Auftragsvergabe des Klinikums im Dezember 2020 an eine Firma in Nordrhein-Westfalen. Einer der Gesellschafter der Firma ist der Sohn von Uniklinik-Chef Hans-Jochen Heinze. Die Rechnungshof rügt, dass Heinze im Zuge des Geschäfts seiner "Informationspflicht" gegenüber dem Aufsichtsrat nicht nachgekommen sei, "um einen transparenten Umgang mit möglichen Interessenkonflikten zu gewährleisten".

In der Angelegenheit ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen Bestechlichkeit beziehungsweise wegen Bestechung. Insgesamt stehen sieben Personen im Fokus, vor einigen Monaten waren Büros durchsucht worden. "Die Ermittlungen dauern an", teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage mit.

Uniklinik-Chef Heinze hatte stets betont, dass familiäre Verbindungen bei der Vergabe keine Rolle gespielt hätten. Die Firma selbst äußerte sich bisher nicht zu den Geschäften.

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