Kurzarbeitergeld verlängert

Und weitere Beschlüsse der Bundesregierung

Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bundesregierung verlängert das Kurzarbeitergeld. Darauf haben sich die Spitzen von Union und SPD geeinigt. Dadurch sollen Unternehmen in Deutschland Jobs leichter absichern können.

Aktuell befinden sich rund 5 Millioenen menschen in Deutschland in Kurzarbeit. Ihnen stehen jetzt weiterhin mindestens 60 Prozent und maximal 87 Prozent ihres Nettolohnes zu.

Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020Kurzarbeiteingeführt haben. Das Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 ausgezahlt.

Überbrückungshilfenhilfen für Unternehmen verlängern

Die schwarz-rote Koalition will in der Corona-Krise staatliche Hilfen für besonders belastete Unternehmen verlängern. Die Koalitionsspitzen einigten sichdarauf, dass die Überbrückungshilfen bis Ende des Jahres laufen sollen.

Das Programm ist bisher bis Ende August befristet. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150 000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Auszahlung der Gelder über die Länder aber läuft schleppend, auch weil das Verfahren komplex ist - die Politik will Betrugsfälle wie bei Corona-Soforthilfen verhindern.

Die Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Baustein des im Juni vereinbarten Konjunkturpakets der Koalition. Die Hilfen gelten für kleine und mittelständische Firmen aus Branchen wie der Reisewirtschaft, dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder den Schaustellern, die weiter erhebliche Umsatzeinbußen haben.

Infolge der Corona-Krise ist die Wirtschaftsleistung in Deutschland eingebrochen. Im Gesamtjahr wird die bisher schwerste Rezession der Nachkriegsgeschichte erwartet. Nachdem die Corona-Neuinfektionen zuletzt wieder gestiegen waren, hatten Wirtschaftsverbände eindringlich vor einem zweiten Lockdown gewarnt. Dies könnte massive Folgen für Jobs haben, weil bei vielen Firmen die Rücklagen aufgezehrt sind.

Insolvenzrecht lockern

Die schwarz-rote Koalition will Lockerungen im Insolvenzrecht verlängern, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt.

Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden - für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht. Damit sollte in Bedrängnis geratenen Firmen Luft verschafft werden, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben.

Weniger Bürokratie

Die schwarz-rote Koalition will eine Arbeitsgruppe für weniger Bürokratie einsetzen. Konkret heißt es, die Koalition werde eine hochrangige Arbeitsgruppe einsetzen, die Regelungsinhalte für ein «Bürokratienentlastungsgesetz IV» identifiziere. Ziel des Gesetzes solle es sein, die Wirtschaft zu stärken, von Bürokratie zu entlasten und die hohen geltenden Standards zu erhalten.

Die Koalition hatte bereits verschiedene Maßnahmen beschlossen, um Firmen von Bürokratie zu entlasten. Wirtschaftsverbänden geht dies aber nicht weit genug.

Absicherung für Künstler

Von der Corona-Krise besonders betroffene Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen.Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden - bis 31. Dezember 2021. Dies soll «Sicherheit in unsicheren Zeiten» bieten, so die Koalitionäre.

Mitte März war von der Bundesregierung beschlossen worden, dass es keinen Nothilfefonds des Bundes für Künstler und Kulturschaffende geben solle. Diese sollten aber erleichterten Zugang zur Grundsicherung bekommen. Viele Betroffene sehen die Grundsicherung aber skeptisch. Deshalb war zuletzt die Forderung nach einer Existenzsicherung von Künstlern in Form von Betriebszuschüssen lauter geworden.

Coronabedingte Pflege verlängert

Wer coronabedingt Angehörige pflegt, kann dafür auch künftig bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das gilt auch für jene, die Pflege neu organisieren müssen.Die Möglichkeiten sollen bis 31. Dezember 2020 verlängert werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld kann bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch
genommen werden, wenn die Pflege zu Hause erfolgt.

Wahlrechtsreform - Kleinerer Bundestag

Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben sich nach zähem Ringen auf eine Wahlrechtsreform verständigt, um den Bundestag wieder zu verkleinern. Vorgesehen ist eine kleine Lösung für die Wahl 2021. Ein großer Schritt wird dann für die Wahl 2025 angestrebt.

Der Kompromiss beinhaltet, dass es für die Bundestagswahl 2021 bei den bisherigen 299 Wahlkreisen bleiben soll. Erst für die Wahl 2025 soll es eine Verringerung auf 280 Wahlkreise geben. Schon im kommenden Jahr sollen Überhangmandate einer Partei teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Dabei soll eine ausgewogene Verteilung der Mandate auf die Bundesländer gewährleistet werden. Und beim Überschreiten der Regelgröße von 598 Sitzen im Bundestag sollen bis zu drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

Eine Kommission berät auch über die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre, die Verlängerung der Wahlperiode von 4 auf 5 Jahre, eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf Kandidatenlisten und im Bundestag sowie über eine Modernisierung der Parlamentsarbeit.

Die Wahlrechtsreform soll verhindern, dass der Bundestag bei der Wahl im Herbst 2021 nochmals größer wird. Mit 709 Abgeordneten hat er schon jetzt ein Rekordausmaß erreicht. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete. Ohne eine Reform wird ein weiteres Anwachsen auf möglicherweise mehr als 800 Abgeordnete befürchtet. Im Bundestag herrscht weitgehend Einigkeit, dass dies die Arbeitsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigen würde. Außerdem würden dadurch die Kosten steigen.

Warmes Mittagessen für Schüler

Auch bei Schul- und Kitaschließungen wegen Corona sollen Kinder ärmerer Eltern weiter kostenloses Mittagessen erhalten können. Die Kinder sollen bis 31. Dezember 2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden, wie die Koalitionsspitzen in der Nacht zu Mittwoch in Berlin beschlossen. Wie viele Kinder von der Sonderregelung zuletzt Gebrauch gemacht hatten, geht aus dem Beschlusspapier nicht hervor. Kritiker hatten im Frühjahr bemängelt, dass Lieferungen nach Hause durch einen kommunal anerkannten Anbieter nur schwer umsetzbar seien.

Mehr bezahlte Krankentage

Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.

Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.

Darüber hinaus können auch Personen, die wegen der Pandemie Angehörige pflegen oder Pflege neu organisieren müssen, in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von Corona-bedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt.

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