Klinik-Besuch trotz Corona-Verdacht

Urteil in Quedlinburg erst nächste Woche

Im Prozess gegen eine mit Corona infizierte Frau, die trotz eines kurz zuvor durchgeführten PCR-Tests im Oktober 2020 ihre Tochter in einem Krankenhaus besucht hatte, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches und der versuchten gefährlichen Körperverletzung sei erfüllt, sagte Staatsanwalt Ralf Ebbing am Dienstag, 3. August 2021 vor dem Amtsgericht in Quedlinburg. Das Urteil soll am Dienstag, 10. August verkündet werden.

Die 72-jährige Angeklagte hatte am 6. Oktober ihre erwachsene, gerade operierte Tochter im Harzklinikum besucht. Auf der Erklärung, die alle Patienten und Besucher des Klinikums ausfüllen müssen, hatte die Frau angegeben, keine Symptome zu haben. Etwa eine Stunde vorher hatte sie sich allerdings eigenen Angaben zufolge auf Anraten einer Sprechstundenhilfe in einer Fieberambulanz auf das Coronavirus testen lassen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses hätte sie zu Hause bleiben müssen. Einen Tag nach dem Krankenbesuch hatte das Gesundheitsamt dem Klinikum mitgeteilt, dass bei der Frau das Virus nachgewiesen wurde. Mitte Oktober hatte das Harzklinikum Quedlinburg Anzeige erstattet und den Fall öffentlich gemacht.

Die Verteidigung hält die Vorwürfe für überzogen und kann keinen Vorsatz erkennen. Die 72-Jährige habe zu dem Zeitpunkt des Besuchs keine Symptome mehr gehabt und sei davon ausgegangen dass diese eine Reaktion auf eine Grippeschutzimpfung waren, sagte Verteidiger Ulrich Hasselmann. Die Frau sei einzig und allein in großer Sorge um die Tochter gewesen und wollte sie sehen. Er beantragte daher Freispruch.

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