4. globaler Klimastreik am 29. November

Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig

Bundesregierung muss Gesetz nachbessern

55 Prozentweniger Treibhausgasemissionen bis 2030. Doch was ist mit der Zeit danach? Genau diese Frage wird laut Bundesverfassungsgericht im Klimaschutzgesetznicht beantwortet. Deshalb muss die Bundesregierung dort jetzt nachbessern. Denn speziell nach 2030 müsstendie Emissionen noch deutlich stärker reduziert werden. Dafür legt das Gesetz bislang allerdings keine verbindlichen Ziele fest. Deshalb werde die Last der Bewältigung der Klimakrise einseitig auf die junge Generation verschoben, so die Verfassungsrichter. Nichts zu beanstanden gibthingegenbei den Zielen bis 2030.

Geklagt hatten vor allem junge Klimaaktivisten, die von verschiedenen Umweltverbänden und Fridays for Futre unterstützt wurden.

Der Gesetzgeber hat nun bis Ende des kommenden Jahres Zeit, dasGesetz zu überarbeiten.

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