Nach Verkehrsblockaden in der Münchner Innenstadt hat das Amtsgericht München dreiKlimaaktivistender Protestgruppe «Letzte Generation» am Mittwoch zu Geldstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten Nötigung in zwei Fällen vorgeworfen und eine Geldstrafe gefordert. Die Verteidigungsseite hatte Freispruch beantragt.
Der Vorsitzende Richter verurteilte zwei der dreiKlimaaktivistenzu 25 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro. Bei dem dritten waren es 25 Euro. Die Zahl der Tagessätze war somit halb so hoch wie im Antrag des Staatsanwalts. Dennoch kündigten die Angeklagten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Der Richter gab den Aktivisten zwar recht, dass «von den Regierungen dieser Welt viel zu wenig gegen den Klimawandel» getan werde. In einem Punkt hätten sie aber unrecht - «in der Wahl Ihrer Mittel». In einem Rechtsstaat dürfe dieser Kampf nur auf politischem Weg geführt werden.
Die Aktivisten hatten bei einer Protestaktion am 3. November mit weiteren Mitgliedern der «Letzten Generation» zweimal binnen weniger Stunden in der Münchner Innenstadt den Verkehr blockiert, indem sie sich teils mit der Hand an der Straße festklebten. Da sie damals weitere Aktionen ankündigten, kamen sie zunächst in Präventivgewahrsam.
Die Gruppe «Letzte Generation» sorgt mit ihren Blockadeaktionen oder mit Attacken auf Kunstwerke derzeit oft für Schlagzeilen. Die Aktivisten wollen damit auf die Zerstörung der Umwelt und den Klimawandel aufmerksam machen.