Kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmern müssen nach Ansicht derStaatskanzleinoch nicht flächendeckend abgesagt werden. Die Landesregierung erarbeite derzeit ein Konzept für derartige Veranstaltungen, «um gegebenenfalls eine erste schrittweise Öffnung des Verbots zu ermöglichen und kontinuierlich fortzuschreiben, wenn und soweit die Verhältnisse dies erlauben», teilte dieStaatskanzleiam Samstag mit. «Es gibt also derzeit keinen Anlass, kleinere Veranstaltungen schon jetzt, also vor dem 30.4.2020, flächendeckend abzusagen.»
Am 30. April sollen Bund und Länder über eine erneute Verlängerung des Kontaktverbots und weitere Lockerungen beraten.
Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung hatten sich am Mittwoch auf eine grundlegende Verlängerung des Corona-Kontaktverbots bis zum 3. Mai geeinigt und zugleich erste Lockerungen beschlossen. Am Donnerstag hatte die Landesregierung die Einigung in der vierten Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie umgesetzt. Diese gilt bis zum 3. Mai und verbietet weiterhin Versammlungen von mehr als zwei Personen. Im Beschlusspapier hieß es hingegen «Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.»
Veranstalter und Kulturschaffende waren daraufhin verunsichert gewesen, weil das Beschlusspapier keine Definition von Großveranstaltungen enthielt. Diese Definition werde bis zu den nächsten Beratungen zwischen Bund und Ländern am 30. April angestrebt, heißt es in der Mitteilung derStaatskanzlei.