Die Möglichkeiten zum Tragen einer Tätowierung werden für Polizisten und Soldaten gesetzlich eingeschränkt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf dazuhat das Kabinett heuteverabschiedet.
Demnachkann das Tragen von sichtbaren Tätowierungen, Schmuck oder einer bestimmten Haartracht vom Dienstherrn untersagt werden, wenn dadurch "die amtliche Funktion"eines Beamten beeinträchtigt wird. Zur Begründung heißt es, Staatsdiener müssten mit ihrem Erscheinungsbild "Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen"nehmen.
Es gibt zwar bereits ähnliche Regelungen, die aber bisher nur auf Verwaltungsvorschriften oder Erlassen beruhen. Es handelt sich dabei jedoch um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, weswegen das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 eine gesetzliche Regelung angemahnt hatte. Hintergrund war der Prozess gegen einen Polizisten, der seinen Beamtenstatus wegen rechtsextremer Tattoos verloren hatte. Kürzlich äußerten sich Richter auch sin etwa so: 'Wenn ein Tattoo eines Beamten schon aus rechtsextremer oder gewaltverherrlichender Sicht erklärungsbedürftig sei, stimme etwas nicht.'
Die Neuregelung ist Teil einer umfassenden Reform des Beamtenrechts. Danach sollen Beamte künftig etwa mehr Freizeitausgleich für Dienstreisen bekommen. Reisezeiten, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, werden dann ab der ersten Minute angerechnet statt - wie bisher - erst ab der 16. Stunde. Darüber hinaus wird die Möglichkeit erweitert, Überstunden auf Langzeitkonten anzusparen.