Klagen gegen die Kreisumlage erfolgreich

Salzlandkreis verliert gegen Hecklingen und Alsleben

Hecklingen und Alsleben haben erfolgreich gegen die Kreisumalge 2018 geklagt. Wie das Verwaltungsgericht bereits am Mittwoch, 16. Dezember 2020 mitteilte seien die beiden Bescheide des Salzlandkreises über die Erhebung einer Kreisumlage der Gemeinden aufgehoben.

Zur Begründung ihrer Entscheidung wies die Kammer auf Folgendes hin: Der Landkreis habe bei der den Kreisumlagesatz enthaltenden Nachtragshaushaltssatzung vom 28.11.2018 zwar die finanziellen Belange der Gemeinden hinreichend ermittelt und aufgearbeitet, diese aber nicht in dem gebotenen Maße berücksichtigt. Bei der Festsetzung des Kreisumlagesatzes habe der Landkreis sich vorrangig von seinem eigenen Ziel eines ausgeglichenen Haushalts leiten lassen, ohne die finanziellen Belange der Gemeinden in der erforderlichen Weise zu berücksichtigen, obwohl den meisten Gemeinden im Jahr 2018 ein Haushaltsausgleich nicht möglich gewesen wäre.

Ohne einen rechtfertigenden Grund stelle sich dieser Vorrang der finanziellen Interessen des Landkreises gegenüber seinen Gemeinden als rücksichtslos dar. Es liege ein Verstoß gegen den zwingenden Grundsatz des Gleichrangs der finanziellen Interessen im kommunalen Raum vor. Die finanziellen Belange der Gemeinden seien dabei einer Querschnittsbetrachtung zu unterziehen.

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