Klage von Wanderer gerechtfertigt

Die Klage eines Wanderers nach einem Sturz auf einem verschneiten Weg im Oberharz gegen das Land Sachsen-Anhalt ist gerechtfertigt. Der Einzelrichter Christian Löffler fällte am Donnerstag in dem vor dem Magdeburger Landgericht geführten Zivilverfahren ein Grundurteil, legte aber die Höhe des Schmerzensgeldes für den 79-Jährigen nicht fest. Der hatte mindestens 7000 Euro gefordert. Löffler entschied, dass dem Braunschweiger dem Grunde nach ein Anspruch zusteht. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg werde das Urteil prüfen. Sollten sich beide Seiten nicht außergerichtlich einigen, will Löffler nach Bestätigung durch das OLG die genaue Höhe des Schmerzensgeldes für den Kläger festlegen. Der Mann war am 1. März 2017 auf dem abschüssigen und mit Schnee bedecktem Weg bei Schierke auf zwei Gummimatten ausgerutscht und hatte sich den Arm gebrochen. Es hätten entsprechende Hinweisschilder gefehlt, urteilte der Einzelrichter.
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