Di, 14. Februar 2023
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Volkswagen muss keine verschärften Klimaschutzauflagen erfüllen, als die schon beschlossenen. Das Landgericht Braunschweig hat heute eine entsprechende Zivil-Klage abgewiesen.
Geklagt hatten ein Biolandwirt, ein Waldbesitzer und der Geschäftsführer von Greenpeace. Das Gericht sah schon die Zuständigkeit als ziemlich falsch an – VW halte sich an gültige Gesetze und Vorschriften und sei nicht allein verantwortlich zu machen. In der Klage wurde ein früherer Ausstieg aus der Verbrennerproduktion gefordert. Der ist von der EU bisher für 2035 angepeilt. Die Kläger wollen aber nicht aufgeben – schließlich sei ihr persönliches Eigentum von der VW-Produktion betroffen.