Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die Verhandlung zumRundfunkbeitragbegonnen. Die Richter prüfen zwei Tage lang, ob der Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in seiner jetzigen Form zu Recht erhoben wird. Vier Beschwerden stehen auf dem Prüfstand von drei Privatpersonen sowie dem Autovermieter Sixt.
Aus Sicht der Beschwerdeführer verstößt der Beitrag unter anderem gegen den Gleichheitsgrundsatz: Seit 2013 wird er pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl der Geräte erhoben. Das benachteilige beispielsweise Singlehaushalte. «Das jetzige System ist ungeheuer einfach und es belastet nicht mehr als früher», hatte hingegen Dieter Dörr, der die Länder als Bevollmächtigter vertritt, kurz vor der Verhandlung betont.
Wichtig ist auch die Frage, ob der Beitrag als Steuer zu werten ist, wie es die Kläger sehen. Dafür sprechen sie den Ländern die Gesetzgebungskompetenz ab.
Die Kläger waren in den Vorinstanzen, zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht, gescheitert. Bis zu einem Urteil der Verfassungsrichter vergehen voraussichtlich einige Monate.
Die öffentlich-rechtlichen Sender bekommen pro Wohnung und Monat 17,50 Euro. radio SAW ist ein privater Sender und bekommt keine Gebühren