Do, 19. Dezember 2019
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Gegen die Fristverlängerung einer Hähnchenmastanlage in Gardelegen dürfen die Naturschützer des BUND klagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag, 19. Dezember 2019 entschieden.
Demnach dürfen die Umweltschützer Entscheidungen zum Immissionsschutz anfechten, mit denen die Frist zur Einrichtung einer Anlage verlängert wird, so das Urteil. Der BUND hatte sich gegen die Erweiterung der Mastanlage in Gardelegen von knapp 40.000 auf rund 170 200 Tierplätze gewandt.
Das Oberverwaltungsgericht hielt die Genehmigung für rechtswidrig. Der Betreiber der Anlage wollte noch nachprüfen lassen. Dafür war die Frist zwei Mal verlängert worden,wogegen die Umweltschützer vorgegangen waren und sich nun durchgesetzt haben.