Richter

Klage abgewiesen

Die Regelung zu den abgeschafften Straßenausbaubeiträgen in Sachsen-Anhalt sind rechtens. Das Landesverfassungsgericht hat eine entsprechendeVerfassungsbeschwerde der Stadt Ascherslebenzurückgewiesen.

Vor 2 Jahren hatte die Landesregierung die Straßenausbaubeiträge für die Bürger abgeschafft. Die Kommunen bekamen dafür zunächst einen vollständigen Ausgleich vom Land. Jetzt nur noch eine Pauschale in Höhe von 15 Millionen Euro, die je nach Größe unter den Kommunen verteilt wird. Der Stadt Aschersleben war das zu wenig - die Verfassungsrichter wiesen die Klage ab. Der sogenannte Mehrbelastungsausgleich sei angemessen.

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