Franziska Giffey (SPD, hinten 2.v.r.), Bundesfamilienministerin, besucht die Kindertagesstätte «Friedrich Wilhelm Zachow».

Kita-Notbetreuung für Alleinerziehende

Landesweite Regelung gilt ab 4. Mai

In Sachsen-Anhalt können Alleinerziehende künftig landesweit die Notbetreuung in den Kitas in Anspruch nehmen. Die Regelung solle mit der nächsten Verordnung von 4. Mai an gelten, kündigte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag, 28. April 2020 an. Zuletzt hatten bereits Magdeburg und Halle die Notbetreuung für Alleinerziehende geöffnet.

Zudem sollen weitere Berufsgruppen die Notbetreuung nutzen dürfen, in deren Branchen von Montag an wieder eine Öffnung erlaubt wird. Geplant ist, dass in Sachsen-Anhalt von Montag an unter anderem Friseure, Kosmetiksalons, sowie Nagel- und Fußpflegestudios unter strengen Hygieneauflagen wieder ihre Dienste anbieten dürfen.

Laut Grimm-Benne ist geplant, dass die Kinderbetreuung in Kitas und Horten bis zu den Sommerferien wieder zum Regelbetrieb zurückkehrt. Dafür soll in mehreren Stufen der Kreis der Familien mit Betreuungsanspruch erweitert werden. Am Montag starte mit den neuen Regelungen die erweiterte Notbetreuung. Danach soll es eine beschränkte Betreuung geben. Unter welchen Voraussetzungen die weitere Öffnung erfolgt, ließ die SPD-Politikerin zunächst offen.

Alle Pläne stehen unter der Voraussetzung, dass die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV-2 auf einem moderaten Niveau bleiben. In Sachsen-Anhalt sind Schulen und Kitas seit 16. März geschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Derzeit können Familien die Notbetreuung nutzen, wenn die Eltern in festgelegten unverzichtbaren Berufe arbeiten. Zuletzt wurden laut Ministerium elf Prozent der regulären Kitaplätze genutzt.

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