Kinder-Pflege-Verordnung in Sachsen-Anhalt ungültig

Die Kinder-Pflege-Verordnung in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2017 ist ungültig. Zu diesem Schluss kam Dienstag das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg. Anlass ist ein Fall aus dem Landkreis Harz: Die Jugendämter der Landkreise durften übergangsweise einen niedrigeren Pflegesatz an die Familien zahlen, obwohl eigentlich ein höherer Satz gilt. So sah es die Verordnung vor. Damit wollte das Land klammen Landkreisen entgegenkommen, erklärte uns am Dienstag Gerichtssprecherin Schmidt. "Nicht mit uns", erwiderte eine Familie aus Hausneindorf, und fordert aktuell eine Nachzahlung des Pflegegeldes für 2017. Doch erst wenn das Sozialministerium eine neue Pflegeverordnung erlässt, können alle betroffene Familien in Sachsen-Anhalt auf eine Nachzahlung hoffen und bis es soweit ist, vergehe mindestens ein Jahr, hieß es.
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