Symbolbild: Kinder als Sternsinger verkleidet

Kinder an die Macht

Kinderrechte ins Grundgesetz: Union und SPD finden Kompromiss

Die Rechte von Kindern sollen nach dem Willen der Regierungskoalition bald ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Darauf haben sich Union und SPD nach Angaben von Justizministerin Christine Lambrecht geeinigt. «Nach langem Ringen haben wir jetzt eine Formulierung gefunden, die für beide Seiten akzeptabel ist», teilte die SPD-Politikerin am Montagabend mit. Jetzt müssten zügig die nächsten Schritte folgen, damit die Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden könne.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudioss ist eine Erweiterung von Artikel 6 der Verfassung, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist, um folgende Formulierung geplant: «Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.»

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Rechte von Kindern ins Grundgesetz aufzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf Lambrechts lag lange vor. Diesen hatte die Union aber als zu weitgehend abgelehnt. Politiker von CDU und CSU hatten Befürchtungen vor zu starken Eingriffe des Staates in die Familien geäußert.

Eine Koalitionsarbeitsgruppe hatte sich dem ARD-Bericht zufolge bereits vor Weihnachten auf die neue Formulierung geeinigt. In Regierungskreisen wurde der Deutschen Presse-Agentur bestätigt, dass es am Dienstag noch ein abschließendes Treffen der zuständigen Fachpolitiker geben solle. Lambrecht sagte, sie freue sich, dass sich jetzt auch die Unionsfraktion klar dazu bekenne, dieKinderrechteim Grundgesetz zu verankern.

Sicher ist das Vorhaben damit aber noch nicht. Um die Verfassung zu ändern, braucht es Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat, also auch die Zustimmung von Oppositionsparteien. Grüne und Linke hatten bereits deutlich gemacht, dass sie auf starken Formulierungen in der Verfassung zu Gunsten der Kinder bestehen. Die FDP dagegen ähnliche Bedenken wie die Union geäußert.

Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird von Kinderschutzverbänden seit Jahren gefordert. Durch die Festschreibung in der Verfassung, so argumentieren die Befürworter, bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer mitgedacht werden, etwa bei der Gesetzgebung oder ganz praktisch bei der Planung, ob an an einem Ort ein Spielplatz oder eine Tankstelle entstehen soll oder ob eine Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung gebaut wird.

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