Bares Geld sparen - das kann jeder: mit der richtigenKfz-Versicherung. Ein Wechsel kann sich lohnen. Noch eine Woche, bis zum 30.11., ist so ein Wechsel in vielen Fällen möglich. Also sollte ich mich jetzt dringend informieren. Aber was gilt es da zu beachten?
- Stichtagbei Verträgen, die ab dem 1. Januar gelten, ist in der Regel der 30. November. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingehen.
- Sollten Sie von einer Beitragserhöhung betroffen sein, haben Sie nach der Benachrichtigung nocheinen MonatZeit Ihren Vertrag zu kündigen.
- Wichtig!Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag unter Dach und Fach ist, da Versicherer in der Teil- und Vollkasko Verträge ablehnen dürfen.
- Das Kündigungsschreiben sollteper Einschreiben mit Rückscheinabgeschickt werden.
- Sinnvoll und bequem ist dabei einkostenloser Kündigungsservicefür die Vorversicherung, den einige Kfz-Versicherer anbieten.
Welche Leistungen sollte die neue Kfz-Versicherung beinhalten?
- Ausreichend hohe Deckungssumme
Die Deckungssumme oder Versicherungssumme ist der Betrag, den eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Schaden maximal bezahlt. Die Kosten, die darüber hinaus im Rahmen der Haftpflicht entstehen, trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Besonders sinnvoll ist es deshalb, wenn die Deckungssumme die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummeübersteigt. Mit der Höchstdeckung von 100 Mio. € sind Sie für alle Fälle abgesichert.
- Rabattschutz
Ein Rabattschutz schützt Sie in der Regel bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung.Vorsicht bei sehr günstigen Tarifen: Rückstufungen fallen hier häufig schlechter aus als marktüblich.
- Mallorca-Police
Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen, sollten mitversichert sein.
- Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeitdurch den Versicherer
Versicherungsschutz besteht dann z.B. wenn der Versicherte - von Kindern abgelenkt - einen Unfall verursacht hat. Ausnahmen sind hier in der Regel Unfälle aufgrund von Alkohol und Drogen oder ein grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl.
- Neuwertentschädigung
Für Neuwagenbesitzer ist die Neuwertentschädigung ein wichtiger Faktor im Versicherungsvergleich: Je länger bei Diebstahl oder Totalschaden der Neupreis gezahlt wird, umso besser. Die Angebote reichen von drei bis zu 36 Monaten.
- Rabatte bei Werkstattbindung
Wenn man sich im Vorfeld auf eine bestimmte Vertrags-Werkstatt im Schadensfall festlegt, bieten manche Kfz-Versicherer zusätzliche Rabatte.
Quelle: ADAC