Unfall

Kfz-Versicherung

Neben dem Schreck, den ein Unfall auslöst, sind auch die nachfolgenden Konsequenzen oftmals ein Schock – besonders für den Verursacher des Unfalls.

Oh Schreck, ein Unfall! Nachdem geklärt ist, dass es hoffentlich keine Verletzten gibt, sinkt der Adrenalinspiegel meist wieder – und die Frage: Was jetzt?

Eventuell muss man sich auf ein Bußgeld oder sogar einen Punkt in Flensburg einstellen, das lässt sich auf bussgeldtabelle.org recherchieren. Doch was ist mit den Schäden am Auto? Zahlt die Vollkasko den Schaden, auch wenn man den Unfall verursacht hat? Und tritt die Haftpflichtversicherung ein, auch wenn man fahrlässig gehandelt hat? Wir klären, wann welche Versicherung zahlt, und wie man sich bei einem Unfall am besten verhalten sollte.

Wer eine Vollkasko abgeschlossen hat, macht sich meist weniger Sorgen bei einem Unfall. Schließlich heißt es ja, dass durch die Vollkasko-Versicherung alles abgedeckt ist, oder? Grundsätzlich muss man jedoch damit rechnen, dass man einen Teil des Schadens selbst bezahlen muss, wenn man der Verursacher des Unfalls ist.

Merke: Verursacht man einen Unfall, zahlt die Vollkasko zwar den Schaden am Auto des Unfallgegners und am eigenen Auto, doch es gibt einige Besonderheiten. So muss man mit einer Selbstbeteiligung rechnen und eventuell sogar für alle Schäden in Vorkasse treten. Die Versicherung wird erst die Umstände prüfen und dann den bewilligten Betrag überweisen.

Neben der Selbstbeteiligung, die anfällt, wirkt sich ein Eigenverschulden auch auf die Höhe der zukünftigen Beiträge aus. Wie viel höher die Beiträge sind, bestimmt jede Assekuranz selbst.

Eine Teilkasko sichert einen selbstverschuldeten Unfall in der Regel nicht ab. Hier werden nur die Schäden am Wagen des Unfallgegners reguliert, nicht jedoch die am eigenen Fahrzeug. Eine Teilkasko springt nur dann für die eigenen Schäden ein, wenn sie durch Fremdverschulden oder Umwelteinflüsse verursacht werden. Hat man zum Beispiel einen Wildunfall, wird in der Regel nicht von einem Eigenverschulden ausgegangen. Dann reguliert die Teilkasko auch die Schäden am eigenen Auto. Es sei denn natürlich, man war betrunken hinter dem Steuer, was als Fahrlässigkeit gelten würde.

Nach einem Unfall oder Schaden wird jede Versicherung höhere Beiträge erheben. Man wird also hochgestuft. Die Versicherung begründet das durch ihr gestiegenes Risiko. Wer einmal einen Unfall oder Schaden verursacht hat, wird dies mit einer größeren Wahrscheinlichkeit erneut tun.

Kleiner Schäden wirken sich weniger auf die Höhe der Beiträge aus als größere. Addieren sich jedoch mehrere kleine Schäden in einem Kalenderjahr, kann der Beitrag dennoch deutlich steigen.

Ja, das kann tatsächlich passieren und ist erlaubt, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden. Auch eine Versicherung hat das Recht, den gemeinsamen Vertrag zu kündigen. Das kommt zum Beispiel nach einem Unfall oder Schaden recht häufig vor. Die Versicherung hat nach der Entscheidung über eine Regulierung einen Monat Zeit, dem Autobesitzer eine Kündigung zukommen zu lassen. Es kann dann manchmal problematisch sein, einen neuen Versicherer zu finden – je nachdem, wie schwerwiegend der Grund für die Kündigung war.

Auch der Versicherungsnehmer kann nach einem Schaden innerhalb eines Monats die Versicherung kündigen und sich eine andere Assekuranz suchen.

Wer absichtlich einen Schaden verursacht oder fahrlässig handelt, indem er beispielsweise unter Alkoholeinfluss fährt, der muss für alle entstandenen Schäden selbst aufkommen. Eine Versicherung wird in diesem Fall nicht eintreten.

Im Gegensatz zu einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, die freiwillig abgeschlossen werden, ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Autobesitzer in Deutschland Pflicht. Dieser Versicherung springt dann ein, wenn unschuldige Beteiligte in einen Unfall verwickelt werden. Sie zahlt jedoch niemals für die Schäden am eigenen Wagen. Ein Unfallopfer wird in jedem Fall entschädigt, auch wenn der Unfallverursacher grob fahrlässig gehandelt hat.

Verschuldet ein junger Fahrer in der Probezeit einen Unfall, hängt es von der abgeschlossenen Versicherung ab, ob und in welcher Höhe der Schaden übernommen wird. Teilkasko und Haftpflichtversicherung kommen nur für den Schaden auf, der beim Unfallgegner entstanden ist. Bei einem kleineren Schaden lohnt es sich unter Umständen, diesen selbst zu tragen, da ansonsten die Beiträge deutlich steigen können. Diese sind bei Fahranfängern ohnehin höher, um das höhere Risiko abzudecken.

Verursacht man in der Probezeit einen Unfall, muss man mit einer Verlängerung und sogar mit einer Nachschulung rechnen.

1. Wenn ein Unfall passiert, steht man zunächst einmal unter Schock. Meistens ist nicht klar, wer eigentlich die Schuld trägt. Wenn es Verletzte gibt, dann ist diese Frage ohnehin erst einmal zweitrangig. Zunächst einmal muss man diesen schnelle Hilfe leisten. Dann kommt es darauf an, sich einen Überblick zu verschaffen. So verhält man sich richtig:

2. Die Unfallstelle muss schnellstmöglich abgesichert werden. Dafür kommt das Warndreieck zum Einsatz. Auch die Warnblinkanlage sollte betätigt werden. Sich selbst schützt man mit seiner Warnweste.

3. Gibt es Verletzte? Diesen muss schnell erste Hilfe geleistet werden. Versäumt man das, macht man sich sogar strafbar. Es ist ratsam, das Wissen rund um die erste Hilfe regelmäßig in einem Kurs aufzufrischen.

4. Der Notruf 112 muss gewählt werden, wenn jemand verletzt wurde. Die Polizei muss man nur rufen, wenn die Verkehrslage durch den Unfall beeinträchtig wurde und/oder die Schuldfrage nicht klar ist.

5. Ein Unfallbericht sollte in groben Zügen aufgenommen werden. Eine Skizze vom Unfallort und Fotos von den Schäden an allen Autos helfen später bei der Kommunikation mit der Versicherung. Die Personalien und Versicherungsdaten der Beteiligten müssen ausgetauscht werden.

6. Die Versicherung sollte spätestens nach einer Woche informiert werden.

Achtung: In der aufgeregten Stimmung kurz nach einem Unfall sollte man sich nicht dazu hinreißen lassen, ein Eigenverschulden zuzugeben. Erst recht sollte man vor Ort keine entsprechenden Dokumente unterschreiben.

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