Vollständig Geimpfte sind in Sachsen-Anhalt von der Testpflicht befreit.Darauf hat das Gesundheitsministerium am Mittwoch noch einmal hingewiesen.So lange es keine bundesweite Regelung gibt, gelte die Landesverordnung.
Was heißt das denn konkret?
Vollständig Geimpfte dürfen zum Friseur oder ins Geschäft - einen negativen Test müssen sie nicht vorlegen, dafür aber den Impfnachweis. Das gilt überall dort, wo im Regelfall eine Testpflicht angeordnet ist - also auch fürErzieher, Lehrer, Pflegekräfte und Besucher in Altenheimen etwa. Ein vollständiger Impfschutz liegt laut Ministerium 14 Tage nach der letzten nötigen Impfung vor. Das ist übrigens schon seit fast zwei Wochen so geregelt - so lange ist die aktuelle sachsen-anhaltische Landesverordnung in Kraft.
Wie ist dasin den anderen Regionen im SAW-Land?
Auch Niedersachsen stellt schon jetzt vollständig Geimpfte mit negativ Getesteten gleich - Thüringen und Sachsen planen das noch. Ob auch Genesene von der Testpflicht befreit werden, soll mit dem Bundesgesetz geregelt werden. Und wenn es nach dem sachsen-anhaltischen Ministerpräsidenten und derzeitigen Bundesratspräsidenten Reiner Haseloff geht, ist es schon nächste Woche so weit.
Haseloff fordert schnelle bundeseinheitliche Lösung
"Wir müssen uns spätestens Anfang Mai über die Aufhebung von Grundrechtseinschränkungen für vollständig Geimpfte und Geneseneverständigen. Wir können im Parallelverfahren von Bundestag und Bundesrat die Verordnung noch in der kommenden Woche verabschieden. Der Bundesrat könnte schon am 7. Mai in seiner regulären Sitzung beschließen. Es wäre aber auch jederzeit eine Sondersitzung vor oder kurz nach diesem Datum möglich." So heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Und weiter:Länderspezifische Regelungen lehneder Ministerpräsident ab. Haseloff: „Ein uneinheitliches Vorgehen in dieser Frage ist kontraproduktiv und führt nur zu Verunsicherungen."