Keine Stallpflicht mehr für Geflügel

Neue Verfügung tritt in Nordsachsen und Landkreis Leipzig in Kraft

Wegen der zurückgegangenen Gefahr durch die Vogelpest wird auch im Landkreis Nordsachsen die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Die entsprechende Verfügung soll am Freitag, 30. April 2021in Kraft treten, wie das Landratsamt in Torgau am Donnerstag, 29. April mitteilte. Die Gefahr durch die Geflügelpest sei nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts nur noch mäßig, den letzten kranken Wildvogel habe man Ende März in Sachsen gefunden. «Daher schätzt das Landestierseuchenbekämpfungszentrum ein, dass die flächenhafte Anordnung der Aufstallung grundsätzlich aufgehoben werden kann», teilte Barbara Lemm, die Leiterin des Veterinäramts, am Donnerstag mit.

Zuvor hatten bereits die Stadt Dresden und das Landratsamt Bautzen für das Gebiet nördlich der Autobahn A4 die Stallpflicht mit Wirkung ab Freitag aufgehoben. Auch der Landkreis Leipzig kündigte an, das die Stallfplicht nicht mehr gilt.

Am Freitag, 30. April 2021 ergänzte zudem die Stadt Leipzig, dass auch in ihrem Zuständigkeitsbereicht die Aufstallung in Risikogebieten mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist.

In Risikogebieten um den Kulkwitzer See, den Cospudener See und den Zwenkauer See war aufgrund der Ausbreitung des Geflügelpestvirus unter Wildvögeln die Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet worden, um eine Ansteckung zu vermeiden. Mittlerweile hat sich das Geschehen beruhigt. Es wurden zuletzt keine positiven Wildvögel mehr gemeldet. Auch die Ausbrüche in sächsischen Hausgeflügelbeständen sind eingedämmt und bekämpft. Das Friedrich-Löffler-Institut weist in seiner Risikoeinschätzung vom 26. April 2021 nur noch ein mäßiges Eintragsrisiko aus.

Das Virus der Geflügelpest hielt sich in diesem Jahr über einen außerordentlich langen Zeitraum in den Wildbeständen. Zudem wurde das Virus in Hausgeflügelbeständen durch den deutschlandweiten Verkauf von Geflügel aus einem niedersächsischen Bestand (auch nach Sachsen) verbreitet. Mit viel Glück gab es keinen Nachweis des Geflügelpestvirus im Stadtgebiet. Nach dem Erfolg der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen kann das Hausgeflügel nun wieder die Sonne genießen.

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