Keine Bierwagen in Magdeburg

Grund für das Verbot zu Himmelfahrt

Magdeburgs will bis auf Weiteres keine mobilen Getränke- und Snackstände mehr zulassen. Die bisher erteilten Standgenehmigungen für städtische Straßen, Plätzen und Parks würden mit Wirkung zum Himmelfahrtstag entzogen und neue für die nächsten Monate nicht erteilt, kündigte Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) am Mittwoch an. Als Grund nannte er die Wiedereröffnung der Gaststätten nach wochenlang verordneter coronabedingter Schließung.

So solle verhindert werden, dass die mobilen Wagen den Lokalen Konkurrenz machten. «Der Bierwagen ist für die Stadtentwicklung nicht lebensnotwendig, Gaststätten aber schon, die braucht man.» Zudem habe er zuletzt mehrfach Meldungen bekommen, wonach an mobilen Getränkeständen nicht auf Abstand zwischen den Kunden geachtet wurde und es ein enges Gedränge gegeben habe.

Ausnahmen seien Eiswagen, die als mobile Händler keine Standgenehmigung bräuchten, sagte Trümper. Magdeburg ist die einzige Kommune, die die Möglichkeit ausschlug, ihren Gaststätten per Einzelfallprüfung schon von Montag an die Öffnung zu erlauben.

Trümper und Amtsarzt Eike Hennig begründeten das damit, dass eine redliche Prüfung jedes einzelnen Hygienekonzepts in der kurzen Zeit nicht möglich sei. Ab Freitag können alle Speisegaststätten wieder öffnen, sechs Tage später auch Kneipen und Bars. Obwohl die Gaststätten geschlossen seien, werde die Stadt an Himmelfahrt verstärkt kontrollieren, kündigte Trümper an. Schwerpunkte seien der Herrenkrugpark und der Stadtpark. «Wir machen das wie in den Vorjahren», sagte er. «Wir fahren morgen keine Armee auf.

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