Im Paulusviertel in Halle darf definitiv keine Augenarztpraxis samt Wohnhaus entstehen.
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat jetzt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Halle bestätigt.
Das hatte schon im Mai festgestellt, dass die geplante Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde in einem Wohngebiet nicht zulässig ist – vor allem wegen der geplanten Größe.
Gegen die Pläne hatten Anwohner geklagt.
OVG LSA, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 – 2 M 53/18 und 2 M 54/18
VG Halle, Beschlüsse vom 11. Mai 2018 – 2 B 23/18 HAL und 2 B 24/18 HAL