Festival-Saison 2020 muss ausfallen

Kein Festival-Sommer 2020

Großveranstaltungen bis Ende August verboten

Gestern wurde bekannt, dass im Zuge der Corona-Krise ein bundesweites Großveranstaltungsverbot bis zum 31. August 2020 beschlossen wurde. Davon betroffen sind auch unzählige Konzerteund Festivals, dieim Sommer hätten stattfinden sollen.

Der Veranstalter FKP Scorpio reagierte schnell und sagte die von ihm organisierten Festivals, unter anderem Hurricane, Southside, Deichbrand und Highfield, ab. Auch das Heavy-Metal-Festival Wacken wurde von den Veranstaltern abgesagt, genau wie die Festival-Riesen Rock am Ring und Rock im Park.

Die Veranstalter des Wacken Open Air äußerten sich auf ihrer Internetseitetraurig: "Mit der gestrigen Entscheidung der Bundesregierung sind Großveranstaltungen in Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 31. August 2020 untersagt. Damit stehen wir vor einer Situation, die wir in 30 Jahren noch nicht erlebt haben:Wir müssen euch schweren Herzens mitteilen, dass es in diesem Jahr kein Wacken Open Air geben wird." Auch viele andere Veranstalter ziehen nach und geben Statements ab.Wie das weitere Vorgehen gestaltet wird, ist bislangnoch offen. Fest steht, dass bis zum genannten Datum leider keine Großveranstaltungen stattfinden können.

Die Verbraucherzentrale sagt dazu:

Können Veranstalter die laut Ticket zugesicherten Leistungen auf Grund öffentlich-rechtlicher Verbote nicht erbringen, dann ist die Leistung unmöglich geworden und der Ticket-Inhaber kann auf Rückzahlung des Eintrittspreises bestehen. Das klingt einfach. Betroffene Verbraucher berichten, dass genau das von einer Vielzahl der Veranstalter abgelehnt wird, auf Nachholtermine oder Gutscheine verwiesen wird.

Tatsächlich wurde seitens der Regierung schon vor Ostern an einer sog. „Gutscheinlösung“, u.a. auch für Veranstaltungen und Konzerte, gearbeitet. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, dem vom Corona-Kabinett zugestimmt wurde, muss durch den Bundestag und wird mit Verkündung Gesetzeskraft erhalten. Danach würden Veranstalter von Konzerten und anderen Veranstaltungen berechtigt, den Inhabern von Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszustellen.

Diese Wertgutscheine sollen nach dem Willen des Gesetzgebers entweder für Nachholtermine oder alternativ für eine andere Veranstaltung des Ticketausstellers eingelöst werden. Auch eine sog. Härtefallregelung ist im Gesetzentwurf vorgesehen.

Kostenlose Hotline zur Beratung

Wegen der großen Beratungsnachfrage hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eine Hotline mit einem zusätzlichen kostenlosen Beratungsangebot geschaltet. Dafür stehen unter der Telefonnummer (0345) 29 80 333 Experten für alle Anfragen zu Problemen mit Stornierungen oder Kündigungen bei allen Verträgen für Reisen und aus dem Freizeitbereich zur Verfügung.

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